Was ist eigentlich ein Versicherungsmakler?
Bis vor wenigen Jahren konnte jeder der sich beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragt hat Versicherungen vermittlen. Das gehört seit dem 22.05.2007 mit dem Inkrafttreten der EU-Versicherungsvermittlerrichtline der Vergangenheit an. Seither kann man den Beruf des Versicherungsvermittlers nur noch mit einer gewerblichen Erlaubnis nach §34d GwO. ausüben, die man bei der örtlichen IHK beantragen muss. Damit man eine Zulassung bekommt, müssen folgen Kriterien erfüllt sein:
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Sachkundenachweis
Der Vermittler muss angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Das heißt, dass er eine Sachkundeprüfung mit Erfolg abgelegt haben muss. Dazu gehören im Wesentlichen der Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, der Versicherungsfachmann, der Fachberater für Finanzdienstleistung und die dazugehörigen Fachwirte.
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Vermögensschadenhaftpflicht
Zum Schutz der Mandanten muss es eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, also eine Art Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Es stehen im Schadenfall mindesten 1.000.000,- Euro und pro Jahr maximal 1.500.000,- Euro Deckungssumme als Entschädigungsleistung bei Falschberatung bei seiner Versicherung zur Verfügung.
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Ein guter Leumund
Ein guter Leumund bedeutet, dass der Versicherungsvermittler in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht wegen Unterschlagung, eines Verbrechens, Hehlerei, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Diebstahls, Urkundenfälschung, Erpressung, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden sein darf.
Unterschied Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Vermittlerarten. Zum einen den Versicherungsmakler und zum anderen den Versicherungsvertreter.
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Der Versicherungsmakler
Der Makler ist der Sachwalter des Mandanten und wird ausschließlich in dessen Auftrag tätig. Im Großen und Ganzen ist der er der Einkäufer des Mandaten. D.h., dass er mit dem Kunden dessen Bedarf und Wünsche in einer sogenannten Risikoanalyse aufnimmt, konkretisiert und erläutert. Die einzelenen Risikolücken bespricht der Versicherungsmakler mit dem Kunden und schaut wo er für Ihn sein individuelles Risiko zu marktgerechten Preisen eindecken kann.
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Schadenabwicklung und Korrespondenz
Der Versicherungsmakler ist aber nicht nur der Einkäufer des Kunden, sondern unterstützt ihn auch bei der Abwicklung von Schadenfällen. Er ist ständiger und kompetenter Ansprechpartner allen Versicherungsangelegenheiten und prüft in regelmäßigen Abständen, ob der Versicherungsschutz noch den aktuellen Bedürfnissen und Wünschen des Mandanten entspricht. Weiterhin führt er die Korrespondenz mit dem Versicherer und dem Kunden und bildet damit eine Schnittstelle.
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Spezialisierung
Ein Makler ist unabhängig von Versicherungsgesellschaften und sondiert die Produkte und Produktgeber intensiv. Dadurch, dass die Thema Absicherung sehr komplex ist und er mit immer mehr Informationen jonglieren muss, kommt es immer häufiger vor, dass sich Versicherungsmakler auf ein oder zwei Themenschwerpunkte - so wie die iXtelligence Versicherungsmakler GmbH auf die PKV - spezialisieren. Aber auch die anderen Sparten, wie Sachversicherungen, die gewerblichen Riskien, die Altersvorsorge und das Investment werden inzwischen von Spezailmaklern bedient.
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Unabhängigkeit
Die Beratung muss vom Makler dokumentiert werden. Insbesondere die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden, die angebotenen Produkte und Versicherungen mit der Begründung warum sie angeboten werden sowie der endgültigen Entscheidung des Kunden. Die Dokumentation dient zu späteren Beweiszwecken für den Kunden aber auch für den Versicherungsmakler im Falle eines Schadens wegen einer möglichen Falschberatung. WICHTG in dem Zusammenhang ist, dass der Makler für das haftet was er tut und auch für das was er nicht tut. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Beratung immer Anlassbezogen ist und es im Beratungsprotokoll auch festgehalten wird.
Ein beispielhaften Beratungsablauf für z.B. die PKV finden Sie hier.
Für den Beratungsaufwand erhält der Versicherungsmakler vom Versicherer eine Vergütung in Form von Abschlussprovisionen und für die Betreuung von Versicherungsverträgen eine laufende Courtage. Hiermit sind in der Regel alle Aufwendungen,die der Versicherungsmakler hat, abgedeckt. Zu diesen Zählen: Neukundenakquiese, Verwaltungskosten, Personal, Bürokosten, Materialkosten sowie Vertriebs- und Betriebskosten.
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Honorarberater
Eine gesetzliche Regelung gibt es für den Honorarberater derzeit noch nicht. Der Honorarberater erhält vom Mandanten eine Honorar auf Stundenbasis und ist nach dem Gesetz ein Versicherungsmakler. Der Honorarberater wird nicht von den Versicherungen bezahlt und unterhält auch keine vertraglichen Vereinbarung zu ihnen. Dafür bietet er spezielle Honorarberatertarife an, die ohne Courtagen und Provisionen kalkuliert werden und somit in der Regel günstiger sind.
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Der Versicherungsvertreter
Er ist Versicherungsvertreter im Auftrag des Versicherers unterwegs und handelt ausschließlich in dessen Interesse. Er hat in der Regeln nur einen Versicherer und dessen Spektrum an Versicherungen anzubeiten.
Hier ist fraglich, ob man in gut beraten ist, wenn alle Veträge bei einem Produktgeber platziert sind. Jeder Versicherer hat in seinem Portfolio Produkte, die ein gutes Absicherungsniveau bieten aber in der Regel auch Produkte, die bei anderen Versicherern evtl. zu günstigeren Konditionen oder - viel wichtiger - mit einem besseren Bedingungswerk zu bekommen sind.











