Markus Kopka
Versicherungsmakler und Spezialist für die private Krankenversicherung / Krankenzusatzversicherung aus München.
BaFin Beschwerdestatistik aktuell in der Krankenversicherung
Heute habe ich etwas Zeit gefunden, um kurz die Entwicklung der Beschwerdestatistik der BaFin des Jahres 2011 und des vergangenen Jahres 2012 gegenüberzustellen. Die Illustration zeigt die Beschwerdequote je 100.000 Versicherte Personen bei dem jeweiligen Krankenversicherer. Bis auf ein paar Ausreißer hat sich die Beschwerdequote in der Krankenversicherung eher positiv entwickelt. Grundsätzlich zeigt das Bild, dass sich die Krankenversicherer Gedanken über die Kundenzufriedenheit gemacht und aus der Vergangenheit gelernt haben.
Positive Entwicklungen
Die meisten positiven Entwicklungen finden sich im Mittelfeld. Besonders positiv im Vergleich zum vergangenen Jahr hat sich die Bayerische Beamten Krankenversicherung, die DKV, der Deutsche Ring und die Unionskrankenversicherung in Sachen Beschwerden deutlich verbessert. Nicht so deutlich, aber trotzdem sehr erfreulich ist eine zwar nicht so hohe, aber dennoch gesunkene Beschwerdequote bei der AXA Krankenversicherung und der Halleschen Krankenversicherung zu erkennen. Eine Senkung erreichten auch die Versicherer, die eh schon geringe Beschwerdequoten aufweisen. Dazu gehören vor allem die Alte Oldenburger Krankenversicherung und die Süddeutsche Krankenversicherung.
Negative Entwicklungen
Die deutlichste negative Beschwerdesteigerung legt dieses Jahr die Zentralkrankenversicherung mit einer fast doppelt so hohen Beschwerdequote hin. Dies war durch die enormen Beitragssteigerungen der letzten 2 Jahre zu erwarten. DAs Verhältnis toppt nur noch die Concordia Krankenversicherung mit einer fast dreifach so hohen Beschwerdequote wie im Vorjahr. Ansonsten haben sich die 3 Spitzenreiter aus dem Jahr 2011 nochmals etwas verschlechtert, wobei die Mannheimer Krankenversicherung dabei den größeren Sprung gemacht hat.
Die Entwicklung entspricht nicht der allgemeinen Berichterstattung
Was man in dieser Statistik schön ablesen kann, ist genau das Gegenteil von dem, was die Tagespresse in den letzten Wochen und Monaten zu berichten hatte. Weiterhin entspricht es auch einer aktuellen Studie, die eine sehr hohe Zufriedenheitsquote unter den privat Krankenversicherten Personen belegt. Somit kann man sagen, dass sowohl die Beschwerdestatistik der BaFin als auch die allgemeine Stimmung der Versicherten ein Zeugnis für die private Krankenversicherung sind. Zweifellosgibt es sicherlich auch Negativbeispiele in der Beitragsentwicklung oder in der Leistungspraxis, trotzdem rechtfertigt dies nicht die negative Stimmungsmache der allgemeinen Presse über die PKV. Wir wissen ja alle, dass es Wahlkampfzeit ist und durchaus die Themen der Parteien, wie zum Beispiel die Bürgerversicherung von Journalisten aufgenommen werden. Leider werden oftmals laienhaft und schlecht recherchierte Artikel veröffentlicht.
Krankenversicherte hoffen auf Schuldenerlass
Wie mehrere Medien derzeit berichten, können sich Beitragsschuldner in der Krankenversicherung wohl auf eine Verbesserung ihrer Situation einstellen. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr soll die bereits beschlossene Senkung der Säumniszinsen von 5 auf ein Prozent auch rückwirkend gelten. Diese Neuregelung soll noch im Juni beschlossen werden und vor der Bundestagswahl im September in Kraft treten.
Auch privat Versicherten soll rückwirkend geholfen werden, indem für sie ein ca. 100 Euro teurer Notfalltarif rückwirkend eingerichtet wird. Auch für Menschen, die sich nachträglich in der privaten Krankenversicherung versichern, soll der Prämienzuschlag seit Pflichtversicherung erlassen werden.
Bisherige Situation
Laut statistischem Bundesamt sind trotz der Einführung der Pflichtversicherung immer noch 137.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Diesen will die Bundesregierung entgegenkommen. Bisher gilt eine Nachzahlungspflicht der bisher zu zahlenden Beiträge seit April 2007. Das führte in vielen Fällen dazu, dass sich Menschen gar nicht erst versichern oder wenn, schnell in eine Schuldenfalle getappt sind. Beiträge und Zinsen von 5 % im Monat addieren sich schnell zu einigen 10.000 € zusammen.
Ähnlich sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. Fehlende Beitragseinnahmen von derzeit knapp 750 Millionen € zeugen von einem enormen Schuldenberg vieler versicherter Menschen.
Gute Ansätze, die aber noch nicht weit genug führen
Grundsätzlich kann man sagen, dass der Beschluss eine gute aber schon längst überfällige Regelung darstellt. Trotzdem ist unserer Meinung nach eine Reduzierung von 5 auf ein Prozent Zinsen für Menschen die ihre Beiträge nicht zahlen oder nachzahlen können, trotzdem noch ein ziemlich horrender Zinssatz. 12 % Zinsen pro Jahr kommen schon fast einem Dispokredit bei einer Hausbank gleich.
Auch eine Reduzierung der Beitragsschuld in der privaten Krankenversicherung ist erstrebenswert. Das Grundproblem ist aber noch nicht gelöst. Wer seit 2 Jahren zum Beispiel seinen Beitrag von 300 € monatlich nicht bezahlen konnte, hat insgesamt 7200 € Beitragsschulden bei seiner privaten Krankenversicherung. Eine rückwirkende Reduzierung der Schuld durch rückwirkendes Versetzen in die Notfalltarif ergibt eine Schuldenentlastung von 4800 €. Trotzdem bleibt dem Versicherten eine Restschuld von 2400 € übrig. Das ist sicherlich eine gewaltige Entlastung, ändert aber nichts an der Tatsache, dass er bis zur Zahlung der 2400 € keinen Versicherungsschutz außer für Notfallbehandlungen hat. Selbst wenn der Kunde dann seine 100 € Notlagentarif plus sagen wir mal 200 € Ratenzahlung zur Tilgung der Restschuld zahlt, erhält der Versicherte erst nach Ablauf von 12 Monaten wieder seinen vollen Versicherungsschutz zurück. Sämtliche normalen Behandlungskosten in dieser Zeit, die außerhalb einer Notbehandlung erfolgen, trägt der Kunde zusätzlich. Das gilt im besonderen Maße für chronisch erkrankte Menschen.
Anderer Lösungsansatz
Seit kurzem macht die Möglichkeit der EWU Krankenversicherung Schlagzeilen. Genauer betrachtet bedeutet es, sich einen Versicherungsschutz bei einem Krankenversicherer aus einem anderen EU Land zu besorgen. Momentan bietet diese Möglichkeit Nicht-Versicherten oder Schuldnern in der privaten Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung 5 entscheidende Vorteile:
- Rückwirkende Strafbeiträge werden nicht erhoben.
- Ein voller Versicherungsschutz ohne Tilgung der Beitragsschulden ist gegeben.
- Der Beitrag zur EWU Krankenversicherung ist in der Regel deutlich günstiger.
- Eine Bonitätsprüfung wird in diesem Maße nicht vorgenommen, so dass sich auch Schuldner versichern können.
- Bestehende Erkrankungen, die in der PKV generell zur Ablehnung führen, werden hier für 2 Jahre ausgeschlossen und, sofern innerhalb der Zeit keine Behandlung mehr erfolgt, wird der Versicherungsschutz hierfür wieder gewährt.
Dieser Versicherungsschutz ist aber nicht für Jeden geeignet. Zum einen sind chronische Erkrankungen in dem Fall dauerhaft aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen und zum anderen bildet diese Art von Krankenversicherungsschutz keine Altersrückstellungen, sodass der Tarif von Jahr zu Jahr teurer wird. Grundsätzlich bedarf es hier einer Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes, der finanziellen Lage und des gewünschten/benötigten Krankenversicherungsschutz.
Fazit
Schade, dass die Bundesregierung mit ihren Plänen die Problematik nur in Ansätzen versucht zu lösen. Es gebe durchaus die Möglichkeit einer kompletten Behebung der Situation. Andere Ausweichlösungen gäbe es auch viele und trotzdem bleibt auch bei einem komplettem Schuldenerlass die ernstzunehmende die Frage: „Was ist mit den Menschen, die sich weiterhin keine Krankenversicherung leisten können?“
PKV Beitragserhöhung - Desinformation in der Presse
Heute ist in der Presse wieder ein Paradebeispiel für Desinformation über die Beitragserhöhung in der private Krankenversicherung zu lesen. Die Welt schreibt reißerisch Zitat: „Preisschock für Privatpatienten am 01.Mai“. In vielen öffentlichen Artikeln ist oft nicht zu Fassen, welch schlecht recherchierte Inhalte dem Leser von laienhaften Journalisten geboten werden. Schauen wir uns den Artikel mal genauer an:
Der leidklagende Beamte
Es wird von einem Beamten berichtet, der jetzt 190 Euro für seine private Krankenversicherung bezahlen soll. Vor 10 Jahren habe er schließlich 60 Euro weniger bezahlt als heute.
Was der Autor in dem Artikel wohl nicht zu realisieren scheint ist, dass sich das Geld allein schon durch die Inflation alle 25 Jahre halbiert. Rundgerechnet sind es durchschnittlich etwas 2 Prozent p.a.. Auf 10 Jahre hochgerechnet entspricht das schon mal 20% Beitragserhöhung, ohne das der Tarif durch Fehlkalkulation angepasst werden muss. Wenn wir nun die 130 Euro als Basis nehmen, entsprechen 190 Euro eine Beitragssteigerung von 146 Prozent. Abzüglich der 20 Prozent Inflation kommen wir dann auf eine inflationsbereinigte Beitragssteigerung von 26 Prozent innerhalb von 10 Jahren, was einer Realen Beitragssteigerung von 2,6 Prozent pro Jahr entspricht.
Das war aber noch nicht alles.
Das Beispiel des Autors ist also denkbar schlecht geeignet, um die Beitragserhöhung in der PKV plakativ darzustellen.
Mitverantwortlich für die scheinbare Krise sind wohl die Versicherer mit Ihren Billigtarifen, die viele scheiternde Kleinselbstständige versichern, die dann schlussendlich ihre Beiträge nicht bezahlen können. Weiterhin heißt es, die säumigen Kunden belasten ALLE anderen Beitragszahler.
Als zweiten Grund nennt er nun, dass die versicherten im Laufe der Zeit immer älter und kränker werden und die Tarife „vergreisen“.
Die Tarife vergreisen
Dass er es zumindest erwähnt, dass Menschen älter und kränker werden, ist schon mal gut. Nur der Zusammenhang mit der Vergreisung ist wohl eher ein Problem des gesetzlichen Systems. Ein Tarif kann nicht vergreisen. Das Solidarprinzip in der PKV ist nicht jung zahlt für alt. Das scheint dem Autor nicht bekannt zu sein. Die Beitragskalkulation für eine private Krankenversicherung funktioniert anders.
Der Beitrag für einen Versicherten wird individuell nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert. Somit sind grob vereinfacht die Berechnungsrundlagen das Eintrittsalter, der ausgewählte tarifliche Leistungsumfang und die höhe der Selbstbeteiligung. Siehe folgendes Bild:
Wenn die Beiträge nur in der einen Altersklasse steigen, gibt es folglich auch keine Vergreisung. Wechselt ein Versicherter zum Beispiel nur in eine andere Selbstbehaltstufe, dann verringern sich die Beiträge des Kollektivs in genau der Altersklasse im Tarif XY mit dem entsprechenden Selbstbehalt. In dem andern Selbstbehaltkollektiv verringern sich klarer Weise die Kosten.
Nun redet er von dem besonderen Problem der geschlossenen Tarife! Witzig, denn alle Tarife vor 2013 sind zu Beginn der Unisextarife wohl geschlossen worden. Später erwähnt er dann wieder die Vergreisung der Bisextarife. Demnach müssten jetzt alle Altversicherten extreme Beitragssteigerungen befürchten. Moderner Journalismus hinterfragt wohl nicht?
Zu guter Letzt zeigt der Autor noch auf, wie man in der privaten Krankenversicherung sparen kann.
Die Sparempfehlung
Als erste Empfehlung präsentiert er uns auf das Einbettzimmer zu verzichten und meint, Zweibettzimmer tut es auch und dabei könne man Geld sparen. Ja ,dass kann man in machen Bausteintarifen durchaus. Es handelt sich in der Regel um eine Ersparnis zwischen 6 und 10 Euro monatlich. Gratulation für diese außergewöhnliche Beitragsersparnis. Es gibt aber auch sogenannte Kompakttarife, in denen alle drei Bausteine ambulant, stationär und Zahn, in einem Tarif zusammengefasst sind. Hier bleibt oftmals nur die Möglichkeit eine gesamte Tarifstufe hinunter zu gehen. Wenn ein Versicherer nun drei Tarife anbietet wie zum Beispiel ein Hochleistungstarif, ein Mittelklassetarif und ein Einsteigertarif, dann wechselt man meist in den Mittelklassetarif mit teils deutlich anderen Leistungen als der Tarif darüber. Macht das Sinn? Zumindest aber ist die Ersparnis oft deutlich.
So und nun kommt die übliche Empfehlung die Selbstbeteiligung anzuheben. Dazu schreibt er Zitat: „Wer seinen Selbstbehalt erhöht hat, kann ihn später nicht mehr mindern“. Das ist Faktisch nur dann nicht mehr möglich, wenn der Kunde derart Vorerkrankt ist, dass er einer erneuten Gesundheitsprüfung nicht mehr Stand hält. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung will also gut überlegt sein. Dem Stimme ich zu.
Dann eine WARNUNG der Verbraucherschützer in den Basistarif oder Standarttarif zu wechseln. Abgesehen davon dass er dabei nicht erklärt welcher Tarif für welchen Personenkreis möglich ist, vergisst er auch den etwas unterschiedlichen Leistungsumfang zu erläutern. Grundsätzlich behauptet er aber mal, es Lohne sich nur bei Arbeitslosengeld II Empfänger und Personen die in der Grundsicherung stecken. Wie jetzt? Ist das gesetzliche Niveau jetzt doch schlecht? Ich will nicht bezweifeln, dass es so manche Versicherte hart mit sehr hohen Beiträgen getroffen hat. Was aber hier eine Warnung der Verbraucherzentrale ist, kann aber genau den Personen mit explodierten Beiträgen eine Hoffnung sein. Dabei ist es völlig unabhängig davon, ob es sich um Selbstständige, Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslosengeld II- und Grundversorgungsempfänger oder sogar Hausfrauen und –männer handelt. Die Rückkehr ins gesetzliche System steht jedem zur Wahl frei. Dabei rechnet die PKV die Alterungsrückstellungen des Versicherten dem Beitrag an, der sich je nach langjähriger Zugehörigkeit beitragsmindernd auswirkt und der Gesamtbeitrag dem der gesetzlichen Krankenkasse gleichkommt.
Es kann also durchaus eine Empfehlung sein diesen Weg zu gehen, so zum Beispiel auch bei der 59 jährigen Dame mit dem über 1000 Euro teurem Tarif.
Dann der Rat mit dem meisten Sparpotential. Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG. Dabei hat der Kunde die Möglichkeit intern, bei einem Versicherer, in einen gleichartigen aber womöglich günstiger Tarif zu wechseln, ohne eine Gesundheitsprüfung machen zu müssen. In der Tat ist der Tipp gut. Wo bleibt aber jetzt der Rat es auf keinen Fall ohne einen Experten zu machen, der sich mit der Tarifstruktur und den Leistungen auskennt? Ein Mehrleistungsverzicht ist klar. Der Kunde kann ohne Gesundheitsprüfung nicht mehr versichert bekommen, als es im alten Tarif der Fall war. Nicht selten ist es so, dass der neue Tarif dafür andere Leistungslücken aufweist, denn ein günstiger Tarif muss irgendwo sparen. Der Kunde kann dadurch sprichwörtlich vom Regen in die Traufe kommen, wenn plötzlich andere Leistungen nicht enthalten sind. Den Tarifvergleich der dabei erwähnten Familie würde ich sehr gerne mal prüfen, der geschlagene 400 Euro Beitragsersparnis bei identischen Leistungen gebracht hat.
Der kleine Seitenhieb, dass Frauen beim Unisextarif sparen könnten, da sie ja bisher polemisch gesagt – natürlich völlig unberechtigt - mehr bezahlt hätten, lasse ich kopfschüttelnder Weise unkommentiert.
Fazit:
Alles in Allem lese ich solch negative Stimmungsmache und im Besonderen mit der PKV Beitragserhöhung schon fast täglich. Wer schützt den Verbraucher eigentlich vor den Verbraucherschützern, die in Zusammenarbeit mit Journalisten fragwürdige Meinungen bilden.
Zahnersatz für Kassenpatienten wird immer teurer
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK Dr. Schlenker sieht dringenden Handlungsbedarf in einer Reform der Festkostenzuschüsse für Zahnersatz, wie er anlässlich des Zahnreports 2013 der Presse in Berlin mitteilte. Annähernd 60% der Leistungen muss ein Patient aus eigener Tasche zahlen. Dabei haben sich die durchschnittlichen Kosten pro Patient im Zeitraum von 2005 bis 2009 auf rund 1400 Euro erhöht. Dr. Schlenker meinte, dass es bei der Zahnbehandlung auch zunehmend mehr um kosmetische als um medizinisch notwendige Leistungen handle. Die Bundeszahnärztekammer sieht den Grund der steigenden Kosten in dem gestiegenen Qualitäts- und Gesundheitsbewusstsein der Versicherten. Eine hohe zahnärztliche Versorgung begründet auch hohe Material- und Laborkosten.
Download Barmer GEK Zahnreport 2013
Zahnzusatzversicherung
Eine probate Lösung um sich vor den hohen Kosten für Zahnersatz zu schützen, ist eine Zusatzversicherung für Zahnersatz. Eine Zahnzusatzversicherung deckt je nach Tarif einen Teil oder sogar die gesamten Kosten für den Zahnersatz ab. Wie überall steckt in solchen Verträgen der Teufel im Detail. Bei einer Zahnzusatzversicherung kommt es unter anderem darauf an, wann die Versicherung leisten muss. Häufig ist in den Bedingungen geregelt, dass ein Leistungsanspruch nur dann entsteht, wenn auch die gesetzliche Krankenkasse in Form von Festkostenzuschüssen leisten muss. Das bedeutet: Wenn die Kasse nicht zahlt, bekommen Sie von der Zahnzusatzversicherung auch kein Geld.
Es gibt aber noch weitere Fragestellungen auf die sie bei einer Zusatzversicherung Zahn achten sollten:
- Sind Preislisten hinterlegt?
- Ist auch Zahnbehandlung mitversichert?
- Was ist versichert? Kronen, Inlays, Onlays Implantate, Brücken...
- Gebührenordnung für Zahnärzte begrenzt?
- Welche Materialien sind abgedeckt? Keramik, Gold etc...
- Sind Füllungen mitversichert?
- Professionelle Zahnreinigung Ja/Nein?
- Achtung bei den Wartezeiten.
- Alterungsrückstellungen im Tarif Pro/Contra.
- Kieferorthopädie altersunabhängig gewünscht?
TIPP: Achten Sie immer darauf einen Heil- und Kostenplan auch bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung einzureichen, auch wenn es vertraglich nicht gefordert ist. Dadurch habe Sie zum Einen Gewissheit darüber was Ihre Versicherung bezahlt und zum Anderen prüfen Leistungsexperten der Krankenversicherung die Kosten auf überhöhte Preise und Plausibilität.
DKV Beitragserhöhung 2013 – Rette sich wer kann!
Die Deutsche Krankenversicherung DKV schockiert knapp 900.000 versicherte mit teils deutlichen Beitragserhöhungen im April 2013. Nach dem Dilemma der Central, sind jetzt auch die Kunden der DKV betroffen. Aktuellen Medienberichten nach, erhöht die DKV im Schnitt 4,5%. In manchen Tarifen müssen Versicherte dennoch plus 25 Prozent höhere Beitrage zahlen.
Beitragserhöhung erst im April?
Warum hebt die DKV Krankenversicherung ihre Beiträge erst jetzt an und nicht schon zum Jahreswechsel 2013. Das hat sicherlich mit den Hintergrund, dass das Unternehmen Abwanderungen der Bestandskunden Männer bezüglich der neuen Unisex-Tarife abdämpfen wollte. Offiziell korrigiert die DKV die Beiträge Ost-Tarife und die Billigtarife, auf die sie viele Jahre gesetzt hat. Als weiteren Grund für Beitragserhöhungen nennet eine Sprecherin der DKV die deutlich gestiegenen Kosten im Gesundheitssystem. Vermutlich kommt der Bumerang aber jetzt zurück. Bei der Central und dieses Jahr auch bei den CSS Versicherungen haben Beitragserhöhungen eine regelrechte Kündigungswelle ausgelöst. Insbesondere Kunden die wechseln können, werden abwandern. Pech haben diejenigen, bei denen ein Tarifwechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung wegen Vorerkrankungen oder fortgeschrittenem Alter nicht mehr möglich ist.
Von der Beitragsanpassung betroffene Tarife der Deutschen Krankenversicherung DKV in 2013:
BestMed 5, BestMed BM3, M4, AM0, AM2, SM6, GST, AV01, AV02, AV03, KFB, K2B, SW1, MC1, MC2, AP1
Tarifwechsel innerhalb der DKV.
Bestandskunden mit Vorerkrankungen und Ältere haben gegebenenfalls mit einem internen Tarifwechsel dennoch die Möglichkeit, den Beitragssteigerungen entgegenzuwirken. Nach § 240 VVG Tarifwechsel kann der Versicherte vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf einen Wechsel in gleichartige Tarife unter Anrechnung der Altersrückstellungen annehmen muss. Oft ist es jedoch so, dass den Versicherten erst die Erhöhung der Selbstbeteiligung angeboten wird. Mit Nachdruck bekommt man alternative Tarife vorgelegt. In der Regel hat der Versicherer keinen gleichwertigen Versicherungsschutz, sodass dem Kunden oft Tarife mit anderen Leistungslücken bleiben. Es bleibt beim Tarifwechsel eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Klar ist, dass die Gesellschaften einen Wechsel in einen gleichwertigen Tarif mit gleichzeitig weniger Beitrag nicht gerne sehen. Wichtig zu beachten ist, wie die Beitragsentwicklung im Zieltarif war und sein könnte.
Soll ich meine private Krankenversicherung kündigen?
Die Kündigung einer PKV sollte überlegt sein. Pro und Contra müssen gut miteinander abgewägt werden. Langjährig Versicherte verlieren bei einer Kündigung meist die gebildeten Altersrückstellungen, die auch Alterungsrückstellungen genannt werden. Liegt der Beitrag deutlich unter dem Alten und sind die Leistungen gleichwertig oder besser, kann ein Tarifwechsel zu einem anderen Krankenversicherer in Betracht gezogen werden. Achtung: Neukunden haben eine Gesundheitsprüfung abzulegen. Bei Vorerkrankungen sind Beitragszuschläge und Ablehnungen keine Seltenheit.
Kann ich meine private Krankenversicherung überhaupt kündigen?
Beitragsanpassungen begründen gesetzlich ein Sonderkündigungsrecht in der PKV außerhalb der vertraglichen Kündigungsvereinbarung. Das gilt auch bei einer Mindestlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Beitragsanpassung muss spätestens vier Wochen nach Zugang des Anpassungsschreibens schriftlich ausgeübt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kündigung erst dann wirksam wird, wenn vor dem Übergang zur neuen privaten Krankenversicherung dem Vorversicherer der Folgeversicherungsnachweis zugegangen ist.
Wie steht es mit der Beitragsstabilität?
Auch bei anderen Krankenversicherungen kam es in den letzten Jahren zu Beitragsanpassungen. Es war schön beobachten, das viele Krankenversicherer Beitragserhöhungen der Männer im Hinblick auf die Unisex-Tarife durchgeführt haben, damit der Sprung 2013 milder ausfällt. Offiziell sind diese Aussagen nicht bestätigt, dennoch war es durch den Markt weg offensichtlich.
Die PKV Beratung durch einen Experten ist aktuell mehr denn je anzuraten. Als erstes werden die Leistungen selektiert und an die Bedürfnisse und wünsche angepasst. Die dann übrig bleibenden Anbieter und Tarife können anhand der Beitragsentwicklung der letzten Jahre miteinander verglichen werden. Aufschluss über Beitragserhöhungen geben auch die Zahlen der Unternehmensbilanz. Die Veränderungen verschiedener Werte und Quoten in Prozent und Euro sowie der Bestandentwicklung geben einen guten Einblick über zukünftige Beitragssteigerungen. Die gewonnen Erkenntnisse fließen in die Beratung und die Produktauswahl mit ein. Ein guter Berater informiert die Versicherten, dass sie mit einer Beitragserhöhung von im Durchschnitt fünf Prozent im Jahr rechnen müssen.
Um das Neukundengeschäft anzukurbeln, bietet so mache Gesellschaft einen sogenannte Beitragsgarantie an. Sie schließ damit eine Beitragserhöhung des ein oder anderen Jahres aus. Es ist schön, wenn der passende Tarif gefunden ist und die betreffende Gesellschaft auch noch Beitragsgarantien gewährt. Wählen Sie dennoch nicht vornehmlich einen solchen Tarif. Im Allgemeinen kocht dieser Versicherer auch nur mit Wasser und und die nächste Beitragsanpassung kommt sicher.
Vergleichen lohnt sich! Auch wenn der Vergleich maximal ergibt, dass der Verbleib im alten Tarif die bessere Lösung ist.
Durchschnittliche Beitragsanpassungen 2001 bis 2012 (Info MAP-Report)
Erhöhungen über die letzen 12 Jahre 4,1 Prozent
| 2012 | 1,98% |
| 2011 | 4,95% |
| 2010 | 6,97% |
| 2009 | 1,23% |
| 2008 | 2,71% |
| 2007 | 4,89% |
| 2006 | 3,37% |
| 2005 | 2,77% |
| 2004 | 6,86% |
| 2003 | 5,28% |
| 2002 | 4,51% |
| 2001 | 3,65% |
Kein Verlass auf Ratings und Presse.
Testurteile, Testsieger und Ratings sind keine Hilfe bei der Suche nach einer privaten Krankenversicherung. Große und bekannte Krankenversicherer wie beispielsweise die AXA, Allianz, Debeka, DKV, Continentale, Barmenia , Gothaer, Hallesche, Signal Iduna usw. schneiden in einem Test häufig mit einem guten Ergebnis in Finanzstärke ab. Ein Test der Central zum Beispiel ergab 2009 "Bester Krankenversicherung im Klassik-Schutz" und eine Jahr später musste Sie viele Tarife 30-40% anpassen. Mann kann die Uhr danach stellen, denn es werden auch im Jahr 2013 Informationen gestreut und Kommentare geschrieben und im Test die beste Krankenversicherung ermittelt.
Artikel in der Presse, ein Kommentar in der Zeitungen oder Nachrichten bringen keinen Informationsvorteil. Neutrale Berichterstattung über die GKV und PKV findet man selten. Die falsche Wahl von Tarifen kommen den Menschen in Deutschland jedes Jahr teurer zu stehen. Die Kosten für die Krankenversicherung erhöhen sich stetig.
Fazit:
Die aktuelle Einführung der Unsisex-Tarife hat 2013 viel Bewegung in den Markt der Krankenversicherung gebracht. Meine Empfehlung als Versicherungsmakler ist: Vergleichen Sie Ihre Tarife auf Beitrage uns Leistungen. Für die Versicherten in der Deutschen Krankenversicherung DKV, insbesondere für ältere - noch vor letzten Jahres abgeschlossene Tarife - gilt das Selbe. Beitragssteigerungen von mehr als im Schnitt fünf Prozent sollten nicht hingenommen werden. Obacht geben müssen Sie bei einem Tarifwechsel innerhalb der DKV.
Von Vergangenem und neues Jahr, neues Glück
Das Jahr 2013 hat nun schon ein paar Tage auf dem Buckel und ich habe als Versicherungsmakler für die private Krankenversicherung in den letzten 2 Monaten wieder einiges erleben müssen. Wie jedes - und im Besonderen letztes Jahr - waren die Versicherer wieder völlig überrascht von dem Wechselgeschäft im November und Dezember. Noch viel mehr überrascht waren die Versicherer über den Ansturm von männlichen Neuzugängen aufgrund der ab 21. Dezember eingetretenen Unisexregelung.
Krankenversicherungen wurden auf breiter Front abgelehnt
Durch das alljährliche Wechselspektakel und der völlig ungenügenden Kapazitäten der Versicherer kommt es jedes Jahr zu einer Annahmeschlacht in der privaten Krankenversicherung. Eigentlich dachte ich, ich weiß schon alles über die PKV und jedes Jahr werde ich eines Besseren belehrt. Die Annahmepolitik der Versicherer ändert sich am Jahresende immer schlagartig. Das ganze Jahr schreien sie nach Geschäft. Wenn sich aber das Jahr dem Ende neigt, schleicht sich dann doch immer wieder ein überaus wählerischer Charakter ein. So sind mir dieses Jahr auch wieder ein paar Verträge um die Ohren geflogen, weil die Zeit zu knapp wurde, Nachbearbeitungen zu spät kamen, Risikozuschläge unter ferner liefen oder immer wieder ganz toll, die SCHUFA. An diesem Punkt muss man aber auch fairerweise den Kunden rügen. Alljährlich predige ich, rechtzeitig mit dem Wechsel- oder Antragsprozess zu beginnen. Wenn die Zeit knapp wird, ziehen die Antragsprüfer sogenannte glatte Verträge vor. Das sind Anträge, bei denen es keine gesundheitliche Beanstandung gibt. Schön, dass hier das wirtschaftliche Interesse vor die Gleichbehandlung geht.
Für große Enttäuschung sorgte die Vorstandsentscheidung einer Krankenversicherung. Sie lehnte einen Antrag ab, obwohl der Kunde keine Vorerkrankungen hatte. Grund der Ablehnung war ein wohl etwas grenzwertiges SCHUFA Scoring. Witziger Weise gab es bei der SCHUFA aber keinerlei harte Merkmale wie zum Beispiel einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder einen Haftbefehl, noch hat der Kunde jemals seine Zahlungsverpflichtung vernachlässigt. Dieser Punktwert kann allein dadurch sinken, dass man zum Beispiel bei mehreren Banken eine Kreditanfrage für zum Beispiel eine Immobilienfinanzierung macht oder anstatt ein Auto zu kaufen, ein Auto least. Besitzern von mehreren Kreditkarten kann ebenfalls eine schlechtere Einstufung blühen. Diese Erklärung habe ich mir von der Maklerbetreuerin geben lassen. Die Gesellschaft ist sich also dem absoluten Käse bewusst und trotzdem lehnen sie ab. Das ganze Jahr über wird man mit Aussagen zugebombt wie zum Beispiel “Wir sind ein menschlicher Versicherer“, “Bei uns sitzen Menschen in der Antragsprüfung“, “Es kommt immer auf die Einzelfallentscheidung an“. Der angesprochene Kunde verfügt über ein Einkommen weit über der Versicherungspflichtgrenze, ist Akademiker und bei einem großen Versicherungsunternehmen angestellt und war schon seit zwei Jahren aus der Probezeit heraus.
Mich ließ besonders dieses Jahr das Gefühl nicht los, dass die Ablehnungen wegen Nichtigkeiten, besonders bei den Herren überproportional hoch waren. Wäre auf jeden Fall denkbar, da die private Krankenversicherung im 2013 wesentlich mehr kostet. Aber dies bleibt nur eine Spekulation.
Stigmatisierung durch Banken und Ärzte
Der geschilderte Fall ist kein Einzelfall. Leider kommt es allzu häufig vor, dass Anträge abgelehnt werden, weil die SCHUFA oder sonstige Bonitätsauskunfteien mit ihrer Geschäftspraxis Menschen in ein schlechtes Licht rücken. Die ansonsten ein einwandfreies Leben führenden Kunden stellen dann nur einmal einen Kreditantrag bei einem der im Internet befindlichen Online-Vergleichsportale. Wird dabei gleich bei mehreren Banken angefragt, trägt jede einzelne Bank die Anfrage bei der SCHUFA ein und das kann mitunter den persönlichen Score negativ beeinflussen. Wie wir oben gesehen haben, kann das in der privaten Krankenversicherung fatale Folgen haben. Mal ganz abgesehen davon, dass der Kunde viel zu spät mit seinem Wunsch von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV zu wechseln zu uns kam, hat die Ablehnung der Krankenversicherung bei Neu-Beantragung im Jahr 2013 einen Mehraufwand von ca. 25 % im Monat gekostet. Bei ca. 100 € monatlich macht das in 40 Jahren hochgerechnet einen persönlichen Schaden von rund 48.000 Euro.
Ähnliche Erkenntnisse treffe ich immer wieder bei sorglosem Umgang mit Psychotherapien oder sonstigen Behandlungen. Es kommt nicht selten vor, dass Kunden bei den Gesundheitsfragen angeben müssen, eine Psychotherapie in Anspruch genommen zu haben. In mindestens 80 % der Fälle ist der Kunde selbst der Meinung, dass die Behandlung eigentlich völlig überflüssig war. Was vielen nicht bewusst ist: Wenn eine Psychotherapie von der Krankenkasse genehmigt werden soll, muss ein Krankheitsbild dahinter stehen. Im Umkehrschluss heißt dies, der Arzt wird schön begründen, damit die Psychotherapie genehmigt wird. Es ist ja auch nichts Neues, dass Ärzte Patienten eher krank machen als gesund. Leider lassen sich die Antragsprüfer auch nicht auf Aussagen wie „Ich war da nicht so häufig“ ein. Das gilt auch, wenn der Kunde nur einmal zum Gespräch beim Arzt war und er es auch bestätigt bekommt, wenn in seiner Bescheinigung dann zum Beispiel „Erschöpfungssyndrom“ oder „Anpassungsstörung“ steht. Man kann davon ausgehen, dass eine psychotherapeutische Behandlung mindestens für die nächsten drei Jahre und in den meisten Tarifen sogar bis zu 10 Jahre eine 98%ige Ablehnung der privaten Krankenversicherung zur Folge hat.
Meine Erfahrung ist, es fehlt schlichtweg am Bewusstsein dafür, welche eklatanten Nachteile sie bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung in Kauf nehmen müssen, wenn sie sich nur mal so von einem Arzt behandeln lassen. Die Patienten wissen gar nicht was ihre Ärzte über sie in den Krankenakten führen. Ich kann nur jedem der vor hat eine private Krankversicherung abzuschließen raten, die Arztbesuche nur auf das Nötigste zu beschränken und sich vorher zu erkundigen, welche Konsequenzen dies für die Beantragung einer PKV nach sich zieht. Eine einfache verordnete Massage wegen Verspannungen in Schultern, Nacken oder Rücken kann unter Umständen zu einem Risikozuschlag führen. Ein Risikozuschlag wird erhoben, wenn der Versicherer statistische Erkenntnisse über wahrscheinliche Folgeerkrankungen hat. Diese Erkenntnisse werden anhand eines Mehrbeitrags oder auch Risikoausgleichs monatlich fällig. In der Regel ist ein Risikozuschlag zwar überprüfbar, der Versicherer entscheidet aber zu welchem Zeitpunkt er den Risikozuschlag aufhebt, wenn überhaupt. Oft kann es sich hierbei lohnen sämtliche Versicherer abzuklappern, um eventuell günstiger davon zu kommen. Bitte aber nicht auf Kosten von Leistungen!
Die Erwartungen der Frauen über günstigere Beiträge durch den Unisextarif wurden enttäuscht
Bis zur letzten Minute - also dem Stichtag 21.12.2013 - haben sich die Versicherungen Zeit gelassen, um das große Geheimnis der neuen Beiträge für Männlein und Weiblein zu lüften. Es gab viele Spekulationen seit der Bekanntgabe, dass 2013 die Unisextarife eingeführt werden. Anfänglich gingen die Versicherer, Berater, Maklerbetreuer und Analysten davon aus, dass es wohl eine Angleichung der Beiträge in beiden Richtungen geben wird, sprich die Männer werden teurer und die Frauen werden günstiger. Im Laufe der Zeit wurde aber immer deutlicher, dass es wohl nicht zu Vergünstigungen bei Frauen kommen wird. Nach und nach konnte ich in den letzten Tagen die Beiträge und neuen Tarifbedingungen der Versicherer prüfen und wie schon lange von mir prognostiziert, haben die privaten Krankenversicherungen die Chance genutzt, um den unerwarteten Geldsegen voll auszuschöpfen. Das ist natürlich ein gefundenes Fressen für die Verbraucherschützer, die jetzt gegen die PKV wettern, und das zurecht! Die privaten Krankenversicherungen indes beteuern eine seriöse Kalkulation. Die allgemeine Begründung ist, es musste befürchtet werden, dass überdurchschnittlich viele Frauen in den Unisex Tarif wechseln würden. Wenn aber Frauen nicht günstiger wurden, wie kann dann der ausschließliche Beitragszuschlag bei den Männern gerechtfertigt werden. Frauen haben ja überhaupt keinen Anlass mehr in die Unisexwelt zu wechseln. Vielmehr ist der PKV Wechsel für Frauen nun so unattraktiv, das kaum eine Frau wechseln wird und die Sorge dass Männer jetzt weniger in der privaten Krankenversicherung versichern, halte ich für unbegründet. Es wird immer Menschen geben, die in die PKV wechseln, ob männlich oder weiblich. Der teurere Beitrag hat Frauen bisher auch nicht davon abgehalten.
Alles in allem ist mir bis heute schleierhaft, wie der europäische Gerichtshof eine solche Entscheidung überhaupt treffen konnte. Versicherungsmathematisch ist dies totaler Quatsch mit Soße. Frauen haben nun mal eine höhere Lebenserwartung als Männer. Meines Erachtens hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung geschludert. Wie konnte es nur dazu kommen, dass Frauen finanziell nicht entlastet werden. Zumindest das Endergebnis, die Gleichbehandlung ist durchgesetzt worden. Dass Männer nun ungerechtfertigter Weise finanziell stärker belastet werden als nötig ist ja nicht ungerecht!
Ratingagenturen wie Morgen & Morgen und Franke & Bornberg kommen in der privaten Krankenversicherung auf ähnliche Ergebnisse wie ich. Eine durchschnittliche Mehrbelastung für z.B. 30-40 jährige Männer von 100 € im Monat ist normal. Im Hinblick auf diese Entwicklung bin ich unglaublich gespannt, wie sich die Beiträge der Tarife in den nächsten 5 Jahren entwickeln werden. Zumindest haben einige Versicherer die Gelegenheit genutzt, das ihnen jetzt zufließende Überkapital in Leistungsverbesserungen zu verpacken. Erfreulicherweise haben ein paar auch erkannt, dass die „Geiz ist geil Mentalität“ und das Wuchern von Billigtarifen nicht zielführend war. Die Karten wurden in der privaten Krankenversicherung neu gemischt und ich persönlich freue mich über positive Ausreißer und auf die Beratungen in diesem Jahr.
Markus Kopka
Versicherungsmakler für die private Krankenversicherung
Eine PKV Beratung ist unerlässlich
Leider zeigen es Gerichtsurteile immer wieder. Eine Beratung in der privaten Krankenversicherung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler ist absolut notwendig. Es gibt genug Gerichtsurteile die sich mit Leistungsausschüssen im Bedingungswerk von Krankenversicherungen beschäftigen. Im vorliegenden Fall geht es um die stationäre Behandlung einer psychosomatischen Erkrankung in einem Krankenhaus, das gleichzeitig auch Kur-und Sanatoriumsbehandlungen anbietet.
Gemischte Anstalten
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen so mancher Versicherer findet man einen Ausschluss der Leistung für sogenannte "Gemischte Anstalten" ohne vorherige Zusage. Anders gesagt: der Versicherer muss vor Behandlungsbeginn einer solchen Behandlung schriftlich dem Kunden die Leistung zusagen.
Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2012 des Oberlandesgerichts Hamm (AZ. I-20 U 148 /11) bestätigt die Rechtmäßigkeit. Das Gericht wies die Klage auf Übernahme der Kosten von rund 20.000 € im Berufungsverfahren erneut ab. Zusätzlich trägt der Kläger nun auch noch die gesamten Kosten des Verfahrens.
Gängige Praxis
Entgegen der Meinung vieler Versicherter bestätigen solche Urteile und meine langjährige Erfahrung immer wieder, dass Krankenversicherer keineswegs kulant handeln. Oft wird mir in der Beratung entgegnet, der Versicherer erklärt telefonisch, dass eine Zahlung in solchen Fällen zur Leistungspraxis gehört. Ich bitte den Kunden dann oft, sie sollen sich diese Aussage von der Leistungsabteilung schriftlich geben lassen. In den vielen Jahren meiner beruflichen Tätigkeit konnte ich noch keine einzige schriftliche Zusage einer Krankenversicherung über eine nicht im Bedingungswerk definierte Leistung bekommen. Was nicht in den Bedingungen steht ist faktisch nicht versichert!
Leistungslücken sind keine Seltenheit
Die private Krankenversicherung ist wie in vielen vorherigen Beiträgen schon geschrieben ein sehr komplettes Thema. Um den richtigen Tarif in diesem Tarif-Dschungel herauszufinden, bedarf es der Erfahrung eines spezialisierten Versicherungsmaklers. Über 150 Leistungskriterien sind in einer Beratung für eine private Krankenversicherung in Betracht zu ziehen. Hierbei müssen detailliert Leistungsfragen für zum Beispiel
- Gebührenordnung für Ärzte GOÄ/GOZ,
- Kindernachversicherung,
- Umwandlungsrecht
- Anschlussheilbehandlung
- Versteckte Selbstbehalte
- Heilmittel und Hilfsmittel
- Preis-Leistungsverzeichnisse
- Rechtzeitige Meldung von Krankenhausaufenthalten
und viele Dinge mehr geklärt werden.
Krankenversicherung mit Ausschluss Gemischte Anstalten
Im erklärten Fall handelt es sich um die DKV im Tarif M6. Man kann nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass jeder Tarif einer Gesellschaft von dem Ausschluss "Gemischte Anstalten" den Bedingungen betroffen ist. Dennoch empfehlen wir bei folgenden Versicherern eine Überprüfung der privaten Krankenversicherung.
- AXA Krankenversicherung
- Central Krankenversicherung
- Concordia Krankenversicherung
- Continentale Krankenversicherung
- DEBEKA Krankenversicherung
- DKV Krankenversicherung
- Gothaer Krankenversicherung
- HUK Krankenversicherung
- Inter Krankenversicherung
- Karstadt Quelle Krankenversicherung
- LKH Krankenversicherung
(Diese liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
Erfahrungsbericht Honorarberatung
Ehrlich gesagt, ich bin geschockt. Will doch die Verbraucherministerin Frau Aigner unbedingt die Honorarberatung auf eine gesetzliche Grundlage stellen, an statt sich erst um die Qualität der Beratung zu kümmern.
Falldarstellung:
Ich habe kürzlich eine Anfrage von einer neu in den Dienst eingetretenen Beamtin erhalten. Durch eine Psychotherapie ist der Weg in die Private Krankenversicherung vorerst nur über die Öffnungsklausel zu schaffen. Bei dem Ziehen der Öffungsklausel ist aber zu beachten, dass in der Regel der Beihilfeergänzungstarif nicht abschlussfähig ist, die Öffnungsklausel maximal in den ersten 6 Monaten nach Verbeamtung und vor allem nur einmal genutzt werden kann. Bei der Erstberatung erzählte mir die Mandantin dann, dass sie sich schon von einem sogenannten provisionsunabhängigen Honorarberater beraten hat lassen. Ich war gespannt auf die Beratungsleistung und nahm mir den PKV Vergleich - den die Kundin per Mail zugesandt bekommen hat - zur Brust. Dann kam der Schock.
Die Kundin hat lediglich einen Dreiervergleich von dem umstrittenen Vergleichsprogramm Morgen und Morgen erhalten. Im Vergleich enthalten waren der Deutsche Ring, die Debeka und die DKV.
Vorerkrankung nicht berücksichtigt
Zum Einen ging der Honorarberater nicht auf die Erkrankung ein. Hätte er das gemacht, dann wäre ihm richtig bewusst gewesen, dass die Mandantin ab Februar 2013 drei Jahre behandlungsfrei ist. Es gibt am Markt eine Handvoll Versicherer, die maximal drei Jahre für Psychotherapie zurückfragen. Seine Aussage war diesbezüglich: Er glaubt nicht, dass es Versicherer gibt, die einen solch kurzen Anfragezeitraum in den Antragsfragen haben. Er wüsste es aber auch nicht genau. Wie bitte?
Falsche Tarifauswahl
Folglich hat der Honorarberater bis auf den Tarif der Debeka untaugliche Tarife ausgewählt. Allein die Debeka fragt 3 Jahre für psychotherapeutische Behandlungen in dem Vergleich zurück. Von einem richtigen PKV Vergleich kann hier also absolut keine Rede sein. Nur der Tarif der Debeka blieb übrig, der als Notanker sicherlich auch eine (Not)Lösung ist, wenn es nicht noch qualitativere Alternativen gibt. Leistungslücken in der Gebührenordnung, in den Heilmitteln und in der Anschlussheilbehandlung machen die Debeka aber leider gänzlich unattraktiv.
Lösung
Nach Durchsicht der Unterlagen und einem intensiven PKV Vergleich kamen wir dann schlussendlich auf einen Tarif mit überdurchschnittlichen Leistungen bei einem großen Versicherer. Durch das strategisches Abwarten könne wir sogar das Ziehen der Öffnungsklausel vermeiden, das erhebliche finanzielle Nachteile für die Kundin bedeutet hätte.
Kosten
Da ein Honorarberater - wie der Name ja schon sagt - ein Honorar bekommt, musste die Kundin aufgrund des Honorarvertrags für diese unqualifizierte und unterirdische Beratung satte 450,- Euro bezahlen. Dafür hat Sie einen beschämenden Vergleich bekommen, der absolut nichts wert war und in der Folge war Sie jetzt genau so schlau wie vorher. Das ist wie wenn ich mein Auto in die Werkstatt zum Reparieren bringe, es genau so kaputt wieder bekomme aber eine horrende Rechnung dafür bezahlen muss.
Der Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler bekommt für seine Beratung eine Provision. Diese wird vom Versicherer im Falle des Abschlusses an den Versicherungsmakler bezahlt. Das heißt, grundsätzlich arbeitet er erst einmal auf eigenes unternehmerisches Risiko ohne Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Natürlich ist ein Versicherungsmakler an einem positiven Ende der Beratung interessiert, damit auch er sein Geld verdient. Ein Gerücht hält sich dabei aber hartnäckiger als Fliegendreck auf der Windschutzscheibe: Der Versicherungsmakler ist nicht unabhängig und verkauft nur das Produkt, an dem er am meisten verdient.
Das ist absoluter "QUATSCH MIT SOßE"!
Spätestens seit 2012 sind die Provisionen in der Privaten Krankenversicherung einheitlich gedeckelt und der Berater bekommt bis auf zwei Ausnahmen bei jeder Gesellschaft die selbe Provision. Zudem muss der Berater die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden berücksichtigen. Im Beratungsprozess werden erst die benötigten und gewünschten Leistungen gefiltert und erst dann wählt man aus der Quintessenz der übrig gebliebenen Versicherer den heraus, der die höheren qualitativen Ansprüche erfüllt. Hier bleibt für den Versicherungsmakler nicht mehr viel Spielraum, um spezielle Gesellschaften nach Provisionen zu favorisieren. Es ist vielmehr eine Beratung und kein Verkauf!
Fazit:
Grundsätzlich finde ich den Weg der Honorarberatung nicht falsch. Dennoch muss ich sagen: Es ist völlig egal wer berät, wenn der Berater keinen blassen Dunst hat, von dem was er tut. Ich kann mit ruhigem Gewissen behaupten, dass die Zulassung als Berater in Deutschland völlig sinnfrei ist, wenn solche Spezialisten unter dem Deckmantel der staatlichen Kontrolle weiter ihr Unwesen treiben dürfen. Eine Zulassung und auch ein IHK Abschluss zeugen nicht von Qualität in der Beratung. Bevor Sie einen Honorarvertrag unterzeichnen, lesen Sie sich die Leistungen durch und bevor Sie bezahlen, kontrollieren Sie ob die Beratungsleistung dem Honorar entspricht.
Liebe Verbraucherministerin Ilse Aigner, bitte kümmern Sie sich lieber vorrangig um die Beratungsqualität als um den rechtlichen Status. Sorgen Sie dafür, dass die Ausbildung bei und mit der IHK fachgerecht ist und nicht nur allgemeines Fach-Pseudogeplänkel höchstens umreißt.
Demografischer Wandel in der Krankenversicherung
Es ist in aller Munde und auch nicht mehr weg zu diskutieren. Die Geburtenrate ist die letzten Jahre rückläufig, was zwangsläufig zu einer Vergreisung in der Bevölkerung führt. Immer weniger jüngere Menschen müssen immer mehr ältere Menschen durch das Umlageverfahren in der Krankenversicherung und auch in den Renten finanzieren. Diesen Effekt nennt man den Dempographie - Effekt oder auch der demografische Wandel.
Hierzu ein kleines Video:
Quelle: PKV Verband
Außerordentliche Kündigung in der Privaten Krankenversicherung PKV
Haben Sie den Kündigungsstichtag 30.September verpasst? Dann besteht in der Regel eine zweite Chance den Vertrag noch im selben Jahr zu kündigen. Jeder Kunde hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dies betrifft aber nur Verträge, die im Beitrag angepasst, also erhöht werden.
Welche Anpassungen begründen die Kündigungsmöglichkeit
Eine Anpassung der monetären Leistungspflicht des Kunden kann auf zweierlei Wege eintreten.
- Die Versicherung erhöht den zu zahlenden jährlichen Beitrag.
- Im Tarif selbst wird die Selbstbeteiligung erhöht.
In beiden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Geregelt ist das Ganze in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB §13 Abs.5.
Wann und mit welcher Frist kann gekündigt werden
Grundsätzlich kann erst ab dem Zeitpunkt gekündigt werden, ab dem das Anpassungsschreiben per Post zugegangen ist. Dabei gilt als Eingangsdatum Postversandt-Stempel + 2 Tage. Genau heißt es aber: ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde davon Kenntnis erlangt. Ab Beginn der Frist hat der Kunde dann vier Wochen Zeit die Private Krankenversicherung (PKV) schriftlich zu kündigen. Spätestens jedoch muss zum Wechseldatum gekündigt sein.
Eine spezielle Regelung gibt es bei einer altersbedingten Höherstufungen von Kindern oder Jugendlichen oder auch in Beihilfetarifen für Beamtenanfänger. Der § 13 VVG Abs.4 sagt aus, dass man danach sogar 2 Monate nach Wirksam werden der Erhöhung den Vertrag kündigen kann.
Was passiert, wenn ich keine neue PKV bekomme, ich aber schon gekündigt habe
Der Gesetzgeber hat mit der letzten Gesundheitsreform in 2010 die Pflichtversicherung eingeführt und mit dem § 205 VVG deutlich erklärt, das eine Kündigung ohne Nachversicherungsnachweiß unwirksam ist. Um die Kündigungsfrist nicht zu versäumen, kann der Kunde vorsorglich den Vertrag kündigen, ohne ein Risiko einzugehen zum nächsten Stichtag versicherungslos zu sein.
Wer kann kündigen
Achtung ist geboten wenn es mehrere versicherte Personen gibt. Sind diese nicht im selben Tarif versichert oder unterschiedlicher Altersklassen, ist es nur möglich die Person/en zu kündigen, für die Beitragserhöhung gilt/gelten.
Beispiel: Bei einer Familie werden nur die Beiträge oder die Selbstbeteiligung der Eltern erhöht. Somit haben die Kinder keine Möglichkeit von dem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch zu machen.
Sonderfall neue gesetzliche Regelung
Ist die Erhöhung auf eine neue gesetzliche Regelung zurückzuführen, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Kunden.
PKV München ist Ihnen gerne bei einem Private Krankenversicherung Wechsel behilflich.






