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Jedes Jahr aufs Neue vergleicht die Zeitschrift Stiftung Finanztest Tarife aus der Privaten Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung auf ihre Tauglichkeit. Ich nehme mir dann immer gerne die Zeit um die verglichenen Tarife einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei frage ich mich immer wieder, wer haftet eigentlich für diese eklatante Fehlempfehlung, wenn der Kunde einen solchen Tarif abschließt?

 

Tarife

Nach dem Artikel von Finanztest haben sich hauptsächlich der Tarif der Huk - Coburg SZ, LKH 400, ARAG 262 und 261 sowie der Tarif der Debeka WK100 durchgesetzt, wobei die Huk  - Coburg hierbei als Einzige mit sehr gut abgeschlossen hat. Ein Schelm wer jetzt denken würde, ich hätte von Anfang an gewusst, dass die Huk ganz oben stehen wird.

 

Wie hat Finanztest bewertet

70% der Wertung ging angeblich in das Preis-/Leistungsverhältnis, 30% in die Beitragsentwicklung und lediglich nur 10% in Leistungen, die einen guten Versicherungsschutz erst ausmachen.

Mindestleistung soll sein die Chefarztbehandlung bis zum 3,5fachen Satz im Honorar - auch genannt der Höchstsatz, die Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer und die freie Wahl des Krankenhauses und genau da fängt der Test an sich selbst zu degradieren.

 

Krankenhauswahl und gemischte Anstalten – bessere Regelung

Grundsätzlich gibt Finanztest auch als Mindestleistung die freie Wahl des Krankenhauses unter allen GKV zugelassenen Krankenhäusern an. Hier stellt sich mir schon die erste Frage: Wenn ich eine Zusatzversicherung habe bin ich doch GKV versichert, oder etwa nicht? Muss ich dann nicht sowieso ein GKV zugelassenes Krankenhaus aufsuchen? Macht doch Sinn, denn nur solche Krankenhäuser können die Basiskosten mit der GKV abrechnen.

Als eher unwichtig sahen die Tester in Ihrem Vergleich mit 10% bewertet z.B. die Wahl eines teureren Krankenhauses als das Zugewiesene an. Das ist totaler Quatsch, denn die Regelung heißt eigentlich „Differenzkosten bei Wahl eines ANDEREN Krankenhauses als vom Arzt eingewiesen“! Dabei geht es schlichtweg darum, wo ich mich besser aufgehoben fühle und zwar ohne Bezug auf die Kosten. Haben die Tester eigentlich Ahnung von der Abrechnungsmethodik eines Krankenhauses? Ein Krankenhaus rechnet in Fallpauschalen für die gesetzlichen Leistungen ab, und das überall gleich. Ein Chefarzt kann sich in dem einen als auch in dem anderen Krankenhaus seine Leistungen nach seinem Ermessen honorieren lassen. Nichts desto trotz scheint es ja nicht so wichtig zu sein, dass man lieber in das Krankenhaus geht, in dem DER Spezialist für meine Erkrankung operiert.

Weiterhin frage ich mich persönlich: warum haben drei der für gut befundenen Tarife keine bessere Regelung bei gemischten Anstalten? 

Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die gleichzeitig auch Reha- und/oder Kurleistungen anbieten. Davon gibt es über 600 in Deutschland, Tendenz steigend. In solchen Krankenhäusern benötigt der Versicherte von der Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage (gilt nicht bei Notfalleiweisung). Die Statistik spricht hier für sich. Waren es 2004 noch 3,5% aller Beschwerden beim Ombudsmann diesbezüglich, so stiegen die Beschwerden in 2008 auf 6,4%. Ist es nun eine wichtige Klausel oder nicht, wenn man nach einem Krankenhausaufenthalt seine Rechnung von mehreren tausend Euro plötzlich selber bezahlen muss?

 

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Im Falle der LKH gibt es von mir nur noch ein Kopfschütteln. Laut Tarifbedingungen verzichtet die LKH nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das bedeutet für den Kunden, dass die Versicherung jederzeit das Vertragsverhältnis beenden kann. Im schlimmsten Fall steht der Kunde ohne Versicherungsschutz und ohne jegliche Chance auf einen anderen Versicherungsvertrag mit seiner Erkrankung da.

 

Leistung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus

Wahlarztleistungen - umgangssprachlich auch Chefarztleistungen genannt, sind ein sehr wichtiger Bestandteil einer Zusatzversicherung Krankenhaus.  Wenn ich mich aber schon zusatzversichere, warum dann nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte? Es gibt da einen schönen Satz der hier wohl gut passt und alles aussagt: „Bei Begrenzung der Leistung auf den Höchstsatz der GOÄ findet Hightech-Medizin an mir nicht statt!“.  Öfter wird bei neuen und innovativen Behandlungsmethoden gerne auch mal über den Höchstsatz verlangt. Wenn das nicht versichert ist, zahle ich den übersteigenden Betrag selbst. Ganz einfach!

 

Vor- und nachstationäre Behandlung 

Sie sind im Krankenhaus Privatpatient und möchten bei der vor- und nachstationären Behandlung wie ein gesetzlich versicherter Behandelt werden? Dann folgen Sie dem Rat von Finanztest und schließen am Besten eine Zusatzversicherung Krankenhaus bei der Huk – Coburg oder LKH ab.

Denken Sie dabei mal an Krebstherapien oder Organtransplantationen. Die Operation bekommen Sie als Privatpatient bezahlt und die restlichen dazugehörigen Behandlungen im Krankenhaus dann plötzlich nicht mehr (§115a SGB V) . Tragen Sie die Kosten selber oder wollen Sie wirklich darauf verzichten?

 

Mein Fazit 

Ich kann mir nun beim besten Willen nicht vorstellen wie ein Tarif, der löchrig ist wie ein „Schweizer Käse“, der in einem Test trotzdem die Note „sehr gut“ bzw. „gut“ bekommt, empfohlen wird. Auch frage ich mich, wie vermeintliche Experten eine Gewichtung so verteilen, das essentielle Bestandteile eine untergeordnete Rolle spielen. Einzig die Tarife der ARAG erfüllen meines Erachtens im Vergleich den Mindeststandart in der Zusatzversicherung Krankenhaus. Die Huk, die LKH und die Debeka sind in meinem Test durchgefallen!

 

 

Freigegeben in PKV Newsblog
Dienstag, 29 November 2011 13:28

Brisant - Central Krankenversicherung

 

Aus dem aktuellen Anlass, dass die Mitteilungen über Beitragserhöhung in den letzten Tagen versandt wurden und es nun bei uns vermehrt zu Besuchen auf unserer Internetseite und Anfragen bezüglich der Central Krankenversicherung und deren Tarife kommt, sind wir als Versicherungsmakler angeregt, den Besuchern von PKV München diesbezüglich ein paar Fragestellungen aufzuzeigen, um die Entscheidung bleiben oder wechseln klarer treffen zu können.

 

Vertriebsweg Versicherungsmakler eingestellt.

Was bewegt eine Krankenversicherung seine bisherigen Vertriebswege fast gänzlich einzustellen, vor allem den Vertrieb über den unabhängigen Versicherungsmakler?

 

Gutes und schlechtes Geschäft

Warum wurde an die Central so viel vermeintlich schlechtes Geschäft vermittelt? Nach Aussage der Central ist die Strategie, dass Einsteiger später von dem Tarif V333 in höherwertige Tarife wie V222 oder V111 umsteigen, nicht aufgegangen. Unserer Auffassung nach hat das Preis- / Leistungsverhältnis in den besseren Tarifen von Anfang an nicht gepasst. Der Einsteigertarif war dann möglicherweise eher zu Lasten der besseren Tarife kalkuliert.

Die Gesundheitsreform ist sicherlich auch ein wichtiger Faktor. Die Anzahl Nichtzahler in den günstigen Tarifen ist statistisch wesentlich höher. Somit könnte der Weg der Central von Beginn an wackelig gewesen sein. 

 

Zukunft und Beitragsentwicklung 

Es gibt Gerüchte, dass eine weitere Selbstbehaltstufe Namens S4 mit über 2000 € kommen soll. Ob und wann ist fraglich. Sicher gilt hingegen, dass der Vertrieb in Zukunft von der Deutschen Vermögensberatung sowie der Generali selbst und der Volksführsorge betrieben werden soll.

 

Zur Beitragsentwicklung stellen wir uns folgende Fragen:

-Wie groß ist die Lücke wirklich, wenn die Beiträge teilweise um mehr als 40% angehoben worden sind.

-Wie viele Versicherte werden der Central bleiben?

-Wie viele Gesunde werden abwandern und wie viele Kranke müssen in der Central verharren?

-Was passiert in der Zwischenzeit, während der Wechsel des Vertriebs noch lahmt?

-Daraus resultierend: Kommt noch genug gesunde Struktur nach?

-Wie kommt der Vertrieb wieder in Schwung, wenn die Beiträge jetzt teure Aspekte aufweisen?

-Wer wird sich nach dem Negativrummel und der Beitragsentwicklung noch bei der Central versichern wollen?

-Und vor allem: Stellt sich die Central mit den Tarifen durch den Versicherungsvertreter noch dem neutralen Vergleich?

 

Es gibt sicherlich noch viele weitere Fragen und diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch sind es essentielle Fragen, die wir auch den Mandanten stellen würden. Als vorausschauender Versicherungsmakler haben wir glücklicherweise keine Kunden, die davon betroffen sind.

 

Hilfe in der Not

Suchen Sie sich einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Anhand von PKV Tarifvergleichen kann ersichtlich werden, ob ein PKV Wechsel sinnvoll ist oder nicht. 

 

Gerne stehen wir zur Verfügung

 

Freigegeben in PKV Newsblog
Mittwoch, 11 August 2010 12:33

PKV optimieren statt wechseln.

Wir bekommen immer wieder Anfragen für einen Versicherungswechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) von Personen, die in einem sogenannten geschlossenen Tarif stecken.

Meist ist der Wechselgrund ein überproportional steigender Beitrag. Diese Tarife zeichen sich in der Regel so aus, dass keine jungen und gesunden Menschen mehr in den Tarif kommen und die gesunde Personen in günstigere Tarife abwandern.

Im fortgeschrittenen Alter kommt ein Wechsel oft wegen der erneuten Gesundheitsprüfing nicht in Frage. Risikozuschläge oder Ablehnung wären der Fall.

Was tun?

Sie können Ihren Tarif bei der geilchen Gesellschft optimieren. Sie haben die Möglichkeit im Rahmen Ihrer Leistungen ohne Gesundheitsprüfung in einen Gleichwertigen oder etwas leistungsschwächeren Tarif bei der selben Gesellschaft zu wechseln. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre Altersrückstellungen nicht verlieren und die sonstüblichen Angebote zur Beitragssenkung wie z.B. einen höheren Selbstbehalt getroßt ausschlagen.

Ich werde in den nächsten Tagen auf das Thema ausführlicher auf einer extra angelegten Unterseite eingehen.

PKV-Profi München - Markus Kopka

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