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Haben Sie den Kündigungsstichtag 30.September verpasst? Dann besteht in der Regel eine zweite Chance den Vertrag noch im selben Jahr zu kündigen. Jeder Kunde hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dies betrifft aber nur Verträge, die im Beitrag angepasst, also erhöht werden.

 

Welche Anpassungen begründen die Kündigungsmöglichkeit

Eine Anpassung der monetären Leistungspflicht des Kunden kann auf zweierlei Wege eintreten. 

  1. Die Versicherung erhöht den zu zahlenden jährlichen Beitrag.
  2. Im Tarif selbst wird die Selbstbeteiligung erhöht.

In beiden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Geregelt ist das Ganze in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB §13  Abs.5.

  

Wann und mit welcher Frist kann gekündigt werden

Grundsätzlich kann erst ab dem Zeitpunkt gekündigt werden, ab dem das Anpassungsschreiben per Post zugegangen ist. Dabei gilt als Eingangsdatum Postversandt-Stempel + 2 Tage. Genau heißt es aber: ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde davon Kenntnis erlangt. Ab Beginn der Frist hat der Kunde dann vier Wochen Zeit die Private Krankenversicherung (PKV) schriftlich zu kündigen. Spätestens jedoch muss zum Wechseldatum gekündigt sein.

Eine spezielle Regelung gibt es bei einer altersbedingten Höherstufungen von Kindern oder Jugendlichen oder auch in Beihilfetarifen für Beamtenanfänger. Der § 13 VVG Abs.4 sagt aus, dass man danach sogar 2 Monate nach Wirksam werden der Erhöhung den Vertrag kündigen kann.

 

Was passiert, wenn ich keine neue PKV bekomme, ich aber schon gekündigt habe

Der Gesetzgeber hat mit der letzten Gesundheitsreform in 2010 die Pflichtversicherung eingeführt und mit dem § 205 VVG deutlich erklärt, das eine Kündigung ohne  Nachversicherungsnachweiß unwirksam ist. Um die Kündigungsfrist nicht zu versäumen, kann der Kunde vorsorglich den Vertrag kündigen, ohne ein Risiko einzugehen zum nächsten Stichtag versicherungslos zu sein.

  

Wer kann kündigen

Achtung ist geboten wenn es mehrere versicherte Personen gibt. Sind diese nicht im selben Tarif versichert oder unterschiedlicher Altersklassen, ist es nur möglich die Person/en zu kündigen, für die Beitragserhöhung gilt/gelten.

Beispiel: Bei einer Familie werden nur die Beiträge oder die Selbstbeteiligung der Eltern erhöht. Somit haben die Kinder keine Möglichkeit von dem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch zu machen.

 

Sonderfall neue gesetzliche Regelung

Ist die Erhöhung auf eine neue gesetzliche Regelung zurückzuführen, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Kunden.

 

PKV München ist Ihnen gerne bei einem Private Krankenversicherung Wechsel behilflich.

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Montag, 30 Mai 2011 13:48

Magische Dreieck PKV

 

 

 

Das magische Dreieck in der privaten Krankenversicherung

 

Das magische Dreick in der privaten KrankenversicherungViele Neukunden sind oft wenig informiert wenn Sie zu uns als Versicherungsmakler und PKV Spezialisten kommen und haben dann immer die selben Anforderungen an eine private Krankenversicherung (PKV). Günstig muss sie sein, gleichzeitig gute Leistungen haben und natürlich muss sie Beitragsatabil sein.

Wer einen kaufmännischen Beruf gelernt hat, musste sich in der Ausblildung sicherlich mit dem magischen Viereck (hoher Beschäftigungsgrad, stabiles Preisniveau, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und Wirtschaftswachstum) in der Volkswirtschaftslehre beschäftigen, in der gelehrt wird, dass das die Ziele nicht alle gleichzeitig erreicht werden können. Es herrscht der sogennente Zielkonflikt. Ein solcher Konflikt ergibt sich auch bei der Erreichung der Wünsche in der privaten Krankenversicherung.  

 

Kann eine private Krankenversicherung gleichzeitig einen niedrigen Beitrag, hohe Leistungen aufweisen und Beitragsstabil sein?

Es gibt eine eindeutige Antwort, NEIN! Trotzdem stehen die einzelnen Punkte nicht ganz im Widerspruch, denn jeder Mandant hat individuelle Ansprüche an eine private Krankenversicherung. Die Aufgabe des Versicherungsmaklers ist es nun in einem PKV Vergleich gemeisam mit dem Mandanten eine private Krankenversicherung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen am Nähesten entspricht

 

Der Beitrag

im Wesentlichen können fünf Stellschrauben zu einem niedrigen Beitrag führen. Zum einen kann es ein nicht ausgewogen kalkulierter Tarif, eine höhere bewusste Selbstbeteiligung oder bewusste Leistungseinschränkungen sein, zum anderen aber kann es sich hierbei auch um versteckte Selbstbeteiligungen und unbewusste Leistungseinschränkungen handeln. Irgenwo muss ein PKV Tarif sparen, denn die Versicherungsgesellschafft legt einen Tarif sicherlich nicht auf, weil sie der Menschheit etwas Gutes tun will, sondern sie ein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnabsicht ist. Dabei spielt es keine Rolle ob es eine AG oder ein Vv.a.G ist. 

 

Die Leistung

Wie im Absatz Beitrg erwähnt, kann ein Versicherer Beiträge anders kalkulieren, wenn er weniger Risiko abbilden muss. Kompromisse in der Leistung einzugehen ist prinzipiell gar nicht verkehrt, denn nicht jede Leistung benötigt man in dem Umfang wie er in manchen Tarif angeboten wird. Dabei müssen sorgfälltig die Bedigungen der privaten Krankenversicherungen geslesen werden und der Tarif ausgewählt werden, der die Leistung bietet, die der Kunde möchte oder wirklich benötigt. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass ein Großteil der in der PKV versicherten Personen keinen Überblick darüber haben, was Ihr Tarif leistet. Wir sprechen dann von unbewussten Leistungseinschränkungen wie z.B ausformulierte und geschlossene Hilfsmittelkataloge und/oder teilweise gefährliche versteckte Selbstbeteiligungen, wie es zum Beispiel häufig bei Heil- und Hilfsmitteln vorkommt. Im PKV Vergleich geht der unabhängige Versicherungsmakler also nicht nach dem Preis, sonder sortiert die PKV Tarife nach den gewünschten Leistungen. Aus der Quintessenz an Tarifen und Gesellschaften wird im zweiten Blick die Beitragsstabilität betrachtet.   

 

Die Beitragssabilität

Die Beitragsstabilität eines PKV Tarifs setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Der wichtigste ist allerdings, den Leistungen entsprechend vorsichtig kalkulierte Beiträge. Kriterien, wie die immer älter werdende Bevölkerung oder der medizinische Fortschrit, spielen bei der Kalkulation in der privaten Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Ein Tarif, der sehr viel Leistung abbildet und einen niedrigen Beitrag aufweist, ist mit Vorsicht zu genießnen. Überproportionale Beitragsanpassungen sind in der Regel vorprogramiert. In einem PKVVergleich kann der Versicherungsmakler die Beitragshistorie und, was auf gar keinen Fall vergessen werden darf, die Kennzahlen der PKV Versicherer vergleichen, um bei einem PKV Wechsel nicht vom Regen in die Traufe zu geraten. In der nachstehenden Tabelle können Sie sich einen kurzen Eindruch darüber verschaffen, welche Indikatoren in der Bilanz einer Krankenversicherung über mehrere Geschäftsjahre beachtet werden. 

 

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In der täglichen Praxis als Spezialversicherungsmakler für die private Krankenversicherung (PKV) kommen immer wieder Versicherte in der PKV auf uns zu, deren Beitrag durch die regelmäßigen Beitragsanpassungen viel zu teuer geworden ist. Oft können wir dem Mandanten durch Vergleichen und Wechseln seiner privaten Krankenversicherung (PKV) in einen günstigeren Tarif helfen. Nicht selten kommt es aber vor, dass ein Wechsel aufgrund der langen Zugehörigkeit, des hohen Alters oder des Gesundheitszustandes nicht mehr sinnvoll oder möglich ist. Was kann man da machen?

 

Klassische Maßnahmen zur Beitragsverringerung:

 

-Wechsel in zu einer anderen privaten Krankenversicherung

-Die Selbstbeteiligung erhöhen

Hierbei ist aber darauf zu achten, ob es wirtschaftlich sinnvoll oder gar machbar ist!

-Den PKV Tarif abspecken und z.B. auf 1 Bett/Wahlarztbehandlung verzichten

 

Was kann ich aber noch machen?

 

Sie haben innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, bei vergleichbaren Leistungen in einen anderen, z.B. neueren und günstigeren Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu wechseln. Dabei bleiben Ihnen die angesparten Altersrückstellungen erhalten.

Doch ACHTUNG: Es ist Vorsicht geboten. Nur ein Vergleich der Bedingungen gibt Aufschluss über evtl. Leistungseinbußen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachmann / Versicherungsmakler beraten und begleiten!

PKV Experte Markus Kopka prüft und vergleicht gerne für Sie die Möglichkeiten und begleitet Sie beim Wechsel in einen anderen Tarif.

Sprechen Sie uns an!

 

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Leider finden wir im Internet immer und immer wieder Lockseiten, die mit einer privaten Krankenversicherung - Werbung (PKV) für 49 Euro auf Interessentenfang gehen. Aber gibt es denn eine PKV für 49 Euro?

 

Wer sich die sogenannten Landing-pages genauer ansieht erkennt oft im sehr Kleingedruckten, dass es sich hierbei um einen Angestellten mittleren Alters handelt, bei dem der Arbeitgeber 50% des Beitrags übernimmt. Das Entscheidende ist aber, dass der Tarif 4500 Euro jährliche Selbstbeteiligung aufweist. Nur ein geringer Bruchteil der versicherten Personen in der privaten Krankenversicherung (PKV) kann sich mit solch einem Tarif begnügen.

Ein Tarif mit einer einigermaßen erträglichen Selbstbeteiligung von 600 Euro im Jahr kostet dann doch schon mindestens das Dreifache, ohne jetzt auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Kunden eingegangen zu sein.  

Die meisten Anfrageformulare werden von Internetfirmen im Netz zur Verfügung gestellt die diese Anfragen, sogenannte Leads, dann Kostenpflichtig an Versicherungsvermittler, in der Regel an Versicherungsmakler, zu Preisen zwischen 40 -200 Euro pro Anfrage verkaufen! Teilweise werden diese Anfragen von den Datensatzproduzenten unter der Hand mehrfach verkauft. Oft werden die Interessenten dann mit Anrufen von Vermittlern bombardiert.

Unser Tipp an Sie ist, achten Sie im Impressum darauf wer hinter einer solchen Internetseite steht und suchen sich einen unabhängingen Versicherungsmakler in Ihrer Nähe so wie wir es als Spezial - Versicherungsmakler für die private Krankenversicherung (PKV) in München sind, mit dem Sie dann gemeinsam Ihren Bedarf ermitteln und dann den für Sie passenden Versicherungsschutz bekommen.

 

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