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Haben Sie den Kündigungsstichtag 30.September verpasst? Dann besteht in der Regel eine zweite Chance den Vertrag noch im selben Jahr zu kündigen. Jeder Kunde hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dies betrifft aber nur Verträge, die im Beitrag angepasst, also erhöht werden.

 

Welche Anpassungen begründen die Kündigungsmöglichkeit

Eine Anpassung der monetären Leistungspflicht des Kunden kann auf zweierlei Wege eintreten. 

  1. Die Versicherung erhöht den zu zahlenden jährlichen Beitrag.
  2. Im Tarif selbst wird die Selbstbeteiligung erhöht.

In beiden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Geregelt ist das Ganze in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB §13  Abs.5.

  

Wann und mit welcher Frist kann gekündigt werden

Grundsätzlich kann erst ab dem Zeitpunkt gekündigt werden, ab dem das Anpassungsschreiben per Post zugegangen ist. Dabei gilt als Eingangsdatum Postversandt-Stempel + 2 Tage. Genau heißt es aber: ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde davon Kenntnis erlangt. Ab Beginn der Frist hat der Kunde dann vier Wochen Zeit die Private Krankenversicherung (PKV) schriftlich zu kündigen. Spätestens jedoch muss zum Wechseldatum gekündigt sein.

Eine spezielle Regelung gibt es bei einer altersbedingten Höherstufungen von Kindern oder Jugendlichen oder auch in Beihilfetarifen für Beamtenanfänger. Der § 13 VVG Abs.4 sagt aus, dass man danach sogar 2 Monate nach Wirksam werden der Erhöhung den Vertrag kündigen kann.

 

Was passiert, wenn ich keine neue PKV bekomme, ich aber schon gekündigt habe

Der Gesetzgeber hat mit der letzten Gesundheitsreform in 2010 die Pflichtversicherung eingeführt und mit dem § 205 VVG deutlich erklärt, das eine Kündigung ohne  Nachversicherungsnachweiß unwirksam ist. Um die Kündigungsfrist nicht zu versäumen, kann der Kunde vorsorglich den Vertrag kündigen, ohne ein Risiko einzugehen zum nächsten Stichtag versicherungslos zu sein.

  

Wer kann kündigen

Achtung ist geboten wenn es mehrere versicherte Personen gibt. Sind diese nicht im selben Tarif versichert oder unterschiedlicher Altersklassen, ist es nur möglich die Person/en zu kündigen, für die Beitragserhöhung gilt/gelten.

Beispiel: Bei einer Familie werden nur die Beiträge oder die Selbstbeteiligung der Eltern erhöht. Somit haben die Kinder keine Möglichkeit von dem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch zu machen.

 

Sonderfall neue gesetzliche Regelung

Ist die Erhöhung auf eine neue gesetzliche Regelung zurückzuführen, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Kunden.

 

PKV München ist Ihnen gerne bei einem Private Krankenversicherung Wechsel behilflich.

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Nichtzahler in der PKVMehr als eine halbe Milliarde Beitragsrückstände verursachten die fast 150.000 Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung (PKV) bis zum dritten Quartal in 2011.

 

Gesundheitsreform Problematik

Mit Einführung der Gesundheitsreform 2009 hat der Gesetzgeber den Versicherern die Möglichkeit erschwert, Versicherte in der privaten Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen. Weiterhin ist im Gesetz geregelt, dass jeder Versicherte einen Anspruch auf Kostenübernahme für Notfall-leistungen hat. Somit ist faktisch eine Versicherungslosigkeit nicht mehr möglich. Bei Kündigung muss der Versicherer ihn im eigenen Basistarif, der auf dem gesetzlichen Niveau aufgebaut ist, versichern. Hierin muss der (Pflicht)Versicherte dann den Höchstbeitrag gemäß der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, wenn gleich der Versicherte bei Leistungsunfähigkeit einen Antrag auf Reduzierung des Beitrags um 50% stellen kann.

Da stell ich doch mal die Frage in den Raum: Wie soll denn ein Versicherter den verminderten Beitrag von knapp 300€ bezahlen, wenn er schon den Beitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht bezahlen konnte?

Letzter Notanker bei Leistungsunfähigkeit ist der Antrag auf Sozialhilfe nach SGB, bei dem dann die Sozialgemeinschaft die Krankenversicherungskosten übernehmen muss.

 

Die Folgen

Die Verpflichtung zur Leistung des Staates ergibt sich aus dem Sozialprinzip, das im Grundgesetz (GG) verankert ist. Die Folgen der Nichtzahlung in der GKV trägt also die Allgemeinheit. Bei privat Versicherten tragen die Kosten die Versichertengemeinschaft. Ein großer und bedeutender Unterschied ist allerdings, dass die PKV nicht wie die gesetzliche Krankenversicherung durch Steuergelder Quersubventioniert wird. Zusätzlich zu den allgemein steigenden Kosten und der niedrigen Zinslage kommen dann auch noch die Nichtzahler hinzu und sorgen damit für zusätzliche Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung.

   

Lösung in Sicht?

Medienberichten zu Folge arbeiten die privaten Krankenversicherungen und die Bundesregierung an einer Lösung für Nichtzahler. Demnach soll ein spezieller Notfalltarif entwickelt werden, der um die 100€ kostet und Notfallbehandlungen abdecken wird. 

Unserer Meinung nach wird auch diese Attock-lösung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein, denn eine Nichtzahler bleibt ein Nichtzahler. Kein Geld von keinem Geld, bleibt eben kein Geld. Ohnehin befinden sich Nichtzahler in den meisten Fällen in günstigen Einsteigertarifen. 

Die privaten Krankenversicherer haben in den letzten Jahren sukzessive angefangen Bonitätsprüfungen bei Antragstellung einzuführen, was die Nichtzahler in den Tarifen die nächsten Jahre über deutlich reduzieren sollte.

 

 

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Dienstag, 29 November 2011 13:28

Brisant - Central Krankenversicherung

 

Aus dem aktuellen Anlass, dass die Mitteilungen über Beitragserhöhung in den letzten Tagen versandt wurden und es nun bei uns vermehrt zu Besuchen auf unserer Internetseite und Anfragen bezüglich der Central Krankenversicherung und deren Tarife kommt, sind wir als Versicherungsmakler angeregt, den Besuchern von PKV München diesbezüglich ein paar Fragestellungen aufzuzeigen, um die Entscheidung bleiben oder wechseln klarer treffen zu können.

 

Vertriebsweg Versicherungsmakler eingestellt.

Was bewegt eine Krankenversicherung seine bisherigen Vertriebswege fast gänzlich einzustellen, vor allem den Vertrieb über den unabhängigen Versicherungsmakler?

 

Gutes und schlechtes Geschäft

Warum wurde an die Central so viel vermeintlich schlechtes Geschäft vermittelt? Nach Aussage der Central ist die Strategie, dass Einsteiger später von dem Tarif V333 in höherwertige Tarife wie V222 oder V111 umsteigen, nicht aufgegangen. Unserer Auffassung nach hat das Preis- / Leistungsverhältnis in den besseren Tarifen von Anfang an nicht gepasst. Der Einsteigertarif war dann möglicherweise eher zu Lasten der besseren Tarife kalkuliert.

Die Gesundheitsreform ist sicherlich auch ein wichtiger Faktor. Die Anzahl Nichtzahler in den günstigen Tarifen ist statistisch wesentlich höher. Somit könnte der Weg der Central von Beginn an wackelig gewesen sein. 

 

Zukunft und Beitragsentwicklung 

Es gibt Gerüchte, dass eine weitere Selbstbehaltstufe Namens S4 mit über 2000 € kommen soll. Ob und wann ist fraglich. Sicher gilt hingegen, dass der Vertrieb in Zukunft von der Deutschen Vermögensberatung sowie der Generali selbst und der Volksführsorge betrieben werden soll.

 

Zur Beitragsentwicklung stellen wir uns folgende Fragen:

-Wie groß ist die Lücke wirklich, wenn die Beiträge teilweise um mehr als 40% angehoben worden sind.

-Wie viele Versicherte werden der Central bleiben?

-Wie viele Gesunde werden abwandern und wie viele Kranke müssen in der Central verharren?

-Was passiert in der Zwischenzeit, während der Wechsel des Vertriebs noch lahmt?

-Daraus resultierend: Kommt noch genug gesunde Struktur nach?

-Wie kommt der Vertrieb wieder in Schwung, wenn die Beiträge jetzt teure Aspekte aufweisen?

-Wer wird sich nach dem Negativrummel und der Beitragsentwicklung noch bei der Central versichern wollen?

-Und vor allem: Stellt sich die Central mit den Tarifen durch den Versicherungsvertreter noch dem neutralen Vergleich?

 

Es gibt sicherlich noch viele weitere Fragen und diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch sind es essentielle Fragen, die wir auch den Mandanten stellen würden. Als vorausschauender Versicherungsmakler haben wir glücklicherweise keine Kunden, die davon betroffen sind.

 

Hilfe in der Not

Suchen Sie sich einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Anhand von PKV Tarifvergleichen kann ersichtlich werden, ob ein PKV Wechsel sinnvoll ist oder nicht. 

 

Gerne stehen wir zur Verfügung

 

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Donnerstag, 23 September 2010 08:39

Die Gesundheitsreform ist auf den Weg gebracht.

Gestern hat Gesundheitsminister Philipp Rösler und das Kabinett die Gesundheitreform verabschiedet.

Ab 01.01.2011 wird der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder auf 15,5% steigen, um dem Defizit von 11 Milliarden Euro Herr zu werden. Für den Arbeitnehmer bedeutet das einen Beitragssatz von 8,2% und für den Arbeitgeber 7,2%. Somit läuft die aus Bundesmittleln finanzierte Beitragssenkung auf 14,9% einfach aus, so die Bundesregierung.

Philipp Rösler geht davon aus, dass 2011 der durschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen gleich null sein wird. Trotzdem sollen die steigenden Gesundheitsausgaben durch eine immer älter werdende Gesellschaft durch Zusatzbeiträge in den nächsten Jahren finanziert werden. Die Zusatzbeiträge dürfen maximal 2% des Haushaltseinkommens sein. Experten gehen davon aus, dass der Zusatzbeitrag bis 2020 bis zu 80,- € betragen kann. Da aber auch der Arbeitnehmer nur mit 2% belastet weden, muss der Rest der Steuerzahler den Ausgleich durch zahlen.

Wie schon in vorherigen Beiträgen erwähnt ist der Übertritt in die private Krankenversicherung (PKV) ab 01.01.2011 schon nach einmaligem Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze möglich. 

Freiwillig in der GKV Versicherte und Arbeitnehmer, die jetzt das erste mal die Pflichtversicherungsgrenze überschreiten, können sich sofort einen Überblick über die Tarife und Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) in unserem PKV Vergleich verschaffen.

 

   

 

 

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