Finanztest und die gefährlichen Empfehlungen in der Zusatzversicherung Krankenhaus
Jedes Jahr aufs Neue vergleicht die Zeitschrift Stiftung Finanztest Tarife aus der Privaten Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung auf ihre Tauglichkeit. Ich nehme mir dann immer gerne die Zeit um die verglichenen Tarife einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei frage ich mich immer wieder, wer haftet eigentlich für diese eklatante Fehlempfehlung, wenn der Kunde einen solchen Tarif abschließt?
Tarife
Nach dem Artikel von Finanztest haben sich hauptsächlich der Tarif der Huk - Coburg SZ, LKH 400, ARAG 262 und 261 sowie der Tarif der Debeka WK100 durchgesetzt, wobei die Huk - Coburg hierbei als Einzige mit sehr gut abgeschlossen hat. Ein Schelm wer jetzt denken würde, ich hätte von Anfang an gewusst, dass die Huk ganz oben stehen wird.
Wie hat Finanztest bewertet
70% der Wertung ging angeblich in das Preis-/Leistungsverhältnis, 30% in die Beitragsentwicklung und lediglich nur 10% in Leistungen, die einen guten Versicherungsschutz erst ausmachen.
Mindestleistung soll sein die Chefarztbehandlung bis zum 3,5fachen Satz im Honorar - auch genannt der Höchstsatz, die Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer und die freie Wahl des Krankenhauses und genau da fängt der Test an sich selbst zu degradieren.
Krankenhauswahl und gemischte Anstalten – bessere Regelung
Grundsätzlich gibt Finanztest auch als Mindestleistung die freie Wahl des Krankenhauses unter allen GKV zugelassenen Krankenhäusern an. Hier stellt sich mir schon die erste Frage: Wenn ich eine Zusatzversicherung habe bin ich doch GKV versichert, oder etwa nicht? Muss ich dann nicht sowieso ein GKV zugelassenes Krankenhaus aufsuchen? Macht doch Sinn, denn nur solche Krankenhäuser können die Basiskosten mit der GKV abrechnen.
Als eher unwichtig sahen die Tester in Ihrem Vergleich mit 10% bewertet z.B. die Wahl eines teureren Krankenhauses als das Zugewiesene an. Das ist totaler Quatsch, denn die Regelung heißt eigentlich „Differenzkosten bei Wahl eines ANDEREN Krankenhauses als vom Arzt eingewiesen“! Dabei geht es schlichtweg darum, wo ich mich besser aufgehoben fühle und zwar ohne Bezug auf die Kosten. Haben die Tester eigentlich Ahnung von der Abrechnungsmethodik eines Krankenhauses? Ein Krankenhaus rechnet in Fallpauschalen für die gesetzlichen Leistungen ab, und das überall gleich. Ein Chefarzt kann sich in dem einen als auch in dem anderen Krankenhaus seine Leistungen nach seinem Ermessen honorieren lassen. Nichts desto trotz scheint es ja nicht so wichtig zu sein, dass man lieber in das Krankenhaus geht, in dem DER Spezialist für meine Erkrankung operiert.
Weiterhin frage ich mich persönlich: warum haben drei der für gut befundenen Tarife keine bessere Regelung bei gemischten Anstalten?
Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die gleichzeitig auch Reha- und/oder Kurleistungen anbieten. Davon gibt es über 600 in Deutschland, Tendenz steigend. In solchen Krankenhäusern benötigt der Versicherte von der Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage (gilt nicht bei Notfalleiweisung). Die Statistik spricht hier für sich. Waren es 2004 noch 3,5% aller Beschwerden beim Ombudsmann diesbezüglich, so stiegen die Beschwerden in 2008 auf 6,4%. Ist es nun eine wichtige Klausel oder nicht, wenn man nach einem Krankenhausaufenthalt seine Rechnung von mehreren tausend Euro plötzlich selber bezahlen muss?
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Im Falle der LKH gibt es von mir nur noch ein Kopfschütteln. Laut Tarifbedingungen verzichtet die LKH nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das bedeutet für den Kunden, dass die Versicherung jederzeit das Vertragsverhältnis beenden kann. Im schlimmsten Fall steht der Kunde ohne Versicherungsschutz und ohne jegliche Chance auf einen anderen Versicherungsvertrag mit seiner Erkrankung da.
Leistung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
Wahlarztleistungen - umgangssprachlich auch Chefarztleistungen genannt, sind ein sehr wichtiger Bestandteil einer Zusatzversicherung Krankenhaus. Wenn ich mich aber schon zusatzversichere, warum dann nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte? Es gibt da einen schönen Satz der hier wohl gut passt und alles aussagt: „Bei Begrenzung der Leistung auf den Höchstsatz der GOÄ findet Hightech-Medizin an mir nicht statt!“. Öfter wird bei neuen und innovativen Behandlungsmethoden gerne auch mal über den Höchstsatz verlangt. Wenn das nicht versichert ist, zahle ich den übersteigenden Betrag selbst. Ganz einfach!
Vor- und nachstationäre Behandlung
Sie sind im Krankenhaus Privatpatient und möchten bei der vor- und nachstationären Behandlung wie ein gesetzlich versicherter Behandelt werden? Dann folgen Sie dem Rat von Finanztest und schließen am Besten eine Zusatzversicherung Krankenhaus bei der Huk – Coburg oder LKH ab.
Denken Sie dabei mal an Krebstherapien oder Organtransplantationen. Die Operation bekommen Sie als Privatpatient bezahlt und die restlichen dazugehörigen Behandlungen im Krankenhaus dann plötzlich nicht mehr (§115a SGB V) . Tragen Sie die Kosten selber oder wollen Sie wirklich darauf verzichten?
Mein Fazit
Ich kann mir nun beim besten Willen nicht vorstellen wie ein Tarif, der löchrig ist wie ein „Schweizer Käse“, der in einem Test trotzdem die Note „sehr gut“ bzw. „gut“ bekommt, empfohlen wird. Auch frage ich mich, wie vermeintliche Experten eine Gewichtung so verteilen, das essentielle Bestandteile eine untergeordnete Rolle spielen. Einzig die Tarife der ARAG erfüllen meines Erachtens im Vergleich den Mindeststandart in der Zusatzversicherung Krankenhaus. Die Huk, die LKH und die Debeka sind in meinem Test durchgefallen!
Maischberger: Kasse gegen Privat - Dokumentation
Auch hier wieder eine sehr interessante Dokumentation über den Unterschied von privater Krankenversicherung (PKV) und den Defiziten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ärzte verzichten auf Leistungen, weil sie die Gesetzliche nicht bezahlt.
Wo soll das noch hinführen. Die Zweiklassen - Medizin sehen Sie in dieser Dokumentation in derart deutlichen Videodokumentation von Sandra Maischberger.
Video Link: Teil 1 - Kasse gegen Privat
Video Link: Teil 2 - Kasse gegen Privat
Video Link: Teil 3 - Kasse gegen Privat
Video Link: Teil 4 - Kasse gegen Privat
So schlecht ist die gesetzliche Krankenversicherung
Die Zweiklassen - Medizin nimmt immer schlimmere Ausmaße an. Bericht von Sabine Christiansen NDR.
Video Link - So schlecht ist die gesetzliche Krankenversicherung
Kein Anspruch auf Spitzenmedizin um jeden Preis für GKV Versicherte
Aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil (AZ.: L1 KR 289/10) des Landesgerichts Hessen ist mal wieder klar gestellt worden, versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Leistungen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, wenn es zumutbare Alternativen gibt.
Ein 74-Jähriger Mann hatte gegen seine Krankenkasse geklagt, weil diese eine spezielle Behandlung in den Niederlanden nicht bezahlen wollte. Dabei ging es um eine Diagnosemethode, bei der mit Hilfe von Eisenpartikeln kleineste Metastasen in den Lymphknoten feststellen kann. Mit dem Argument, die Behandlung wäre keine Vertragsleistung, lehnte die Kasse die Rechnung über 1500,- Euro ab.
Die Krankenkassen müssen nicht alles bezahlen, was möglich ist und die Gesundheit wiederherzustellen oder zu erhalten, so dir Richter und gaben der Krankenkasse Recht. Es gäbe schließlich zumutbare Alternativen der Behandlung und Diagnostik und somit kann er sich noch nicht einmal darauf berufen, dass seine Grundrechte verletzt sein.
Dieses Beispiel zeigt: Hightech – Medizin findet an gesetzlich versicherten nicht statt. Das Selbe gilt aber auch für privat Versicherte, die einen Tarif abgeschlossen haben, der auf die Gebührenordnung für Ärzte in Deutschland gebunden ist. Kommt es zu einer geplanten Behandlung im Ausland, rechnet die Versicherung maximal nach den in Deutschland fällig gewordenen Sätzen, höchsten jedoch zum 3,5 fachen Satz ab.
Deshalb ist in der privaten Krankenversicherung unbedingt darauf zu achten, dass die Behandlung NICHT auf die GOÄ begrenzt ist, so dass im Notfall auch eine Behandlung im Ausland gewählt werden kann. Das gilt sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Teil.
Beitragsentwicklung in der Krankenversicherung - Was steckt dahinter?
Heute - am 07.05.2012 - findet sich wieder ein Artikel in der Online-Ausgabe vom Handelsblatt mit dem Titel: „Die Schlinge um die PKV zieht sich zu“. Leider häufen sich solche negativen Beiträge in der Presse. Viele Versicherte werden so systematisch verunsichert. Falsche und teils schlecht recherchierte Informationen gelangen so in den weiteren Umlauf. Doch was steckt hinter den Aussagen und welche Punkte werden hier gar nicht beleuchtet? Wenn man den Aussagen glauben will, muss man erst einmal die Fakten zusammen tragen und einzeln bewerten.
Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung
Die Beitragsentwicklung in der PKV ist mit Statistiken der BaFin, also dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht leicht nachzuvollziehen. Seit über einem Jahrzehnt hält die Finanzaufsicht die Beitragsentwicklung der ca. 40 Krankenversicherer fest. Aus dieser Statistik ergibt sich zum April 2012 eine Steigerung um 5,2% im Durchschnitt pro Jahr zwischen 2000 und 2012.
Eine weitere neutrale Quelle sind bedeutende Unternehmen wie zum Beispiel der MAP-Report. Die Analysten kommen dabei zwischen 1997 und 2008 auf eine Steigerung von 5,3%, also ein ähnlicher Steigerungssatz.
Selbst die AOK mit ihrer Studie „Krankenversicherungsmarkt der Zukunft“ kommt in ihren Berechnungen zwischen den Jahren 1997 und 2007 auf eine Steigerung von 4,1%.
In meiner Beratung als Versicherungsmakler und Spezialist für die Krankenversicherung werde ich eigentlich immer nach der Beitragsentwicklung gefragt. Meine konkrete Antwort lautet: „Die Beiträge werden sich im Durchschnitt um ca. 5% pro Jahr anpassen“.
Warum müssen Beitrage in der privaten Krankenversicherung angehoben werden
Was in den Meldungen schlicht weg verschwiegen wird ist, dass auch die PKV der Inflation unterliegt. berechnet man die Inflation der letzten 50 Jahre im Durchschnitt, landen wir bei 2,8%. Als Berater hat man hierzu immer seine Faustformeln parat, die da heißt: „Daumen mal Pi,...alle 25 Jahre halbiert sich das Geld“!
Das heißt, wenn ich heute eine Krankenversicherung mit 300,- Euro mtl. beginne, kostet mich derselbe Vertrag in 25 Jahren 600,- Euro.
- Die Gesundheitsausgaben
Es ist immer schwer verlässliche Zahlen im Netzt zu finden. Betrachtet man allerdings die Gesamtheit der im Netz öffentlich zugänglichen Angaben, kommt man im Schnitt auf eine Netto-Ausgabensteigerung (ohne Inflation) von ungefähr 2% Steigerung pro Jahr die letzten 20 Jahre.
Dabei spielen Faktoren wie zum Beispiel neue Behandlungsformen, höhere Medikamentenausgaben, technische Fortschritt wichtige Rollen.
- Die höhere Lebenserwartung
Der medizinische Fortschritt bringt gleichzeitig eine höhere Lebenserwartung mit sich. So lag zum Beispiel die Lebenserwartung eines 1960 geborenen Mannes bei ca.67 Jahren und einer Frau bei ca. 72 Jahren.Bis 2010 verschob sich das durchschnittliche Alter des Ablebens bei Männern auf 83,97 Jahre und bei Frauen auf 87,34 Jahre. Das ist ein Anstieg der Lebenserwartung von mehr als 10% in 50 Jahren.
Solche Veränderungen der Lebenszeit müssen bei der Nachkalkulation berücksichtigt werden. Medizinische Leistungen werden somit nicht nur häufiger, sondern auch noch viel intensiver wahrgenommen, denn ein 80-Jähriger Mensch benötigt mehr als das vierfache an Gesundheitsleitungen, der eines 40-Jährigen.
- Das Zinsniveau
Krankenversicherungen bilden für das Alter Rückstellungen. Hierzu wird ein Teil des Beitrags dazu verwand, für das Alter angelegt zu werden. Dazu wählen Versicherer in der Regel langfristige und sichere Geldanlagen. Dabei spielt das Zinsniveau eine entscheidende Rolle. So bekamen Versicherer 1995 noch durchschnittlich 7-8% Zinsen auf Anlagen von mehr als 20 Jahren. Heutige Geldanlagen werden mit im Durschnitt 4% verzinst. Das ist ein Zinsverlust von ca. 50%. Auch Rückstellungen für das Alter spielen also bei der Preisfindung eine große Rolle. Dagegen kommen bessere Ergebnisse als kalkuliert in den Rückstellungstopf.
Vergleich zum System der gesetzlichen Krankenversicherung
In vielen Beiträgen habe ich schon darüber geschrieben. Gelinde gesagt verstehe ich dabei nicht, wie die Presse angesichts der Lage noch immer die gesetzliche Krankenversicherung weniger Torpediert, als die PKV. Stellen wir doch mal das System der GKV auf den Kopf und schauen, was hier für Informationen bzgl. Beitragsentwicklung zu finden sind und wir werden schnell erkennen, dass sich die Bürger hier auf eine aussichtslose Zukunft einstellen können.
- Die demographische Entwicklung
Bei der Frage wo die demographische Reise hingeht, kann man mit wenigen Worten gut erklären. Die über 80-Jährigen werden sich in den nächsten Jahrzehnten verdreifachen, hingegen die erwerbstätige Bevölkerung zwischen 20 und 65 Jahren um mehr als 30% schrumpfen wird. Das Statistische Bundesamt rechnet schon 2017 damit, dass es weniger erwerbstätige Personen als Rentner, Kinder und ALG-Bezieher gibt. Diese Tendenz setzt sich unweigerlich fort.
In einer weiteren Studie des Bundesamtes „Demographischer Wandel – Heft 2 – Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftigkeit“ wird mit einer wahren Kostenentwicklungs-Explosion gerechnet.
Zu ähnlichen und teils Besorgnis erregendere Ergebnisse kommen die Studien des wissenschaftlichen Instituts der PKV. So ist auch hier ein Steigen der Gesundheitsausgaben durch Langlebigkeit einzukalkulieren, und das bei sinkenden Erwerbstätigenzahlen.
Zum Stichwort Leistungen: In der Presse geistert schon das Gespenst, dass über 70-Jährigen bestimmte Operationen (Hüfte, etc.) nicht mehr genehmigt werden. Weiterhin gibt es den Ausdruck: "Blutige Entlassung". Dieser resultiert aus den Fallpauschalen für eine Operation. Für eine Bestimmte OP gibt es eine sogenannte Fallpauschale, also ein bestimmter Eurobetrag. Je früher der Patient entlassen wird, desto mehr verdient das Krankenhaus an einem Patienten. Im Umkehrschluss heißt das: je weniger Geld das Krankenhaus bekommt, desto unrentabler wird die Angelegenheit!
- Wo führt das hin
Etliche Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass der Bundesregierung nicht viele Lösungen übrig bleiben.
Ein Umlagesystem oder anders gesagt, eine Geldverteilungsmaschine wie die gesetzliche Krankenversicherung, dürfte in den nächsten Jahrzenten nicht mehr so weiter existieren können und selbst die dürftigen Leistungen von heute kann sie dann auch nicht mehr erbringen.
Im Klartext heißt das: Enorme Leistungskürzungen und drastische Beitragssteigerungen und die Finanzierungslast der GKV trägt die junge Generation!
Selbst kurzfristige Überschüsse ändern daran nichts. Die Diskussionen über die Verwendung der Überschüsse zeigen, dass vermeintliche Reserven vor einer Zweckentfremdung nicht geschützt sind.
Thomas Drabinsky vom Institut für Mikrodaten-Analyse führt in einer seiner Schriftenreihen aus, dass das Modell der GKV nicht zukunftsfähig ist. Selbst eine Ausweitung der Bemessungsgrenzen oder die von der Linken und SPD angepriesenen Bürgerversicherung schaffen keine Abhilfe. Das GKV - System werde 2040 kollabieren, so Drabinsky!
Fazit:
Ein Schelm, wer nach diesen Ausführungen noch immer behauptet, der privaten Krankenversicherung ginge es schlecht und wir stünden vor dem Ende der PKV. Die Bürgerinnen und Bürger werden all zu oft von der Presse und den Interessenvertretern der GKV hinters Licht geführt. Wir sind es ja mittlerweile gewohnt, dass die Presse eher mit den Wölfen heult, anstatt sich richtig und wie es sich für sauberen Journalismus gehört objektiv mit Themen auseinander setzt. Heute verdient man kein Geld mehr mit der Wahrheit, sondern vielmehr mit Schlagzeilen.
Mein Tipp für Sie:
Lassen Sie sich in Sachen Krankenversicherung von einem Spezialisten beraten, der Ihnen die Vor- und Nachteile beider Systeme erklären kann. Als Versicherungsmakler für die Krankenversicherung stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung, und holen Sie sich auf jeden Fall immer eine zweite Meinung ein!
Gesetzlich oder privat? Aus einer anderen Sicht!
Wenn man heute so die Tagespresse liest, dann stolpert man unweigerlich fast täglich auf Artikel, die die private Krankenversicherung aus verschiedensten Gründen negativ bombardieren. Seien es die ständigen Erhöhung der Beiträge oder auch der Aspekt, es sei unsozial. In fast jeder Beratung werde ich als Versicherungsmakler und Fachmakler für die private Krankenversicherung angesprochen, ob der Wechsel in die PKV sinnvoll ist. Dabei geht es in den meisten Fällen komischer Weise gar nicht um die Sinnhaftigkeit. Meistens meinen die Mandanten mit Sinn eigentlich nur den finanziellen Aspekt. Ist das Geld wirklich ausschlaggebend für die Frage ob gesetzlich oder privat?
Vergleich der Systeme
Um die Frage des Kunden gesetzlich oder privat objektiv zu klären, muss ich zunächst einmal die Unterschiede der beiden Krankenversicherungssysteme herausstellen. Jetzt könnte ich genau so anfangen wie viele andere Internetseiten und Versicherungsvermittler und detailliert aufzählen, was genau die Leistungs- und Beitragsunterschiede sind. Dem Grunde nach ist jedem jedoch bewusst, dass die private Krankenversicherung für einen Single deutlich günstiger ist als die gesetzliche Krankenversicherung. Im Gefühl haben Menschen in der Regel auch, dass der Leistungsunterschied subjektiv betrachtet – sagen wir mal –anders ist!
Bei der Andersartigkeit stütz sich der Interessent in der Regel auf 2Bett-/Chefarztbehandlung, Zahnleistungen oder gar den Heilpraktiker. Grundsätzlich ist das auch nicht falsch. Des Öfteren höre ich auch: Naja, die gesetzliche Krankenversicherung ist ja auch nicht so schlecht, denn meine Mutter wurde schon mal operiert und die hat auch alles bekommen! Ist das jetzt der unterschied zwischen gesetzlich und privat?
Aufklärung ist überfällig
Subjektive Meinungen und Erfahrungen sind das Eine, gesetzlich festgeschriebe Regelungen das Andere!
Lesen Sie sich bitte mal folgende Gesetztestexte durch:
Gesetzliche Regelung:
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot – Sozialgesetzbuch V
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Nochmals wichtige Passagen:
„...ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich...“
„...das Maß des Notwendigen nicht überschreiten...“
„...die nicht notwendig ODER unwirtschaftlich sind...“
Wenn Ihre Behandlung notwendig, sie aber nicht wirtschaftlich ist, könnte es was bedeuten? Richtig, Sie bekommen die Behandlung nicht!
Übrigens kleiner Exkurs in Rechtsdeutsch:
Ausreichend = Schulnote Vier
Wirtschaftlich = Billig
Zweckmäßig = Einfach Notwendig = ??? eine NOT abWENDENd
Das Maß des Notwendigen nicht überschreitend. Denken Sie jetzt noch an eine umfangreiche Behandlung um Ihr Krankheit zu heilen, besonders wenn Ihre Behandlung nicht wirtschaftlich ist?
PKV Regelung:
§ 1 Anwendungsbereich – GOÄ Gebührenordnung für Ärzte
(2) Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.
Wichtige Passage:
„...Leistungen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind...“
Erforderlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst bedeutet, der Erkrankung angemessen und nach neusten medizinischen Erkenntnissen und Behandlungsmethoden um das möglichste zu tun. Hier lesen Sie weder ausreichen noch zweckmäßig noch wirtschaftlich! Klar ist wohl auch, wir sprechen bei der Behandlung nicht über einen banalen Schnupfen.
Weitere Merkmale einer Zweiklassen-Medizin
Wir haben gesehen, dass die Frage gesetzlich oder privat nicht wirklich mit dem Beitrag zusammen hängt. Die genannten gesetzlichen Regelungen sind nur ein kleiner Teil dessen, was der Gesetzgeber an Gesundheitsleistung reguliert. In weiteren Beiträgen werde ich Ihnen erläutern, das es außer den oben genannten noch andere eklatante Punkte gibt, die eine gesetzliche Krankenversicherung zu einem Risiko für Ihr Leben machen. Kurz aufgezählt sind diese Regelungen:
- Regelleistungsvolumina nach § 87b+c
- Regressbedrohung nach § 84 in Verbindung mit § 106
- Regelung „besondere Arzneimittel“ nach § 73d +
- Regelung über Rabatte nach § 130a Abs.8
- Kassengebühr
In den genannten Paragraphen handelt es sich im Wesentlichen darum, wie viel ein Arzt behandeln muss, wie viel er Behandeln darf und wo die Beschränkungen liegen, bevor ein Arzt für seine Pflicht als Arzt für Volumenüberschreitungen bei Medikamenten und Behandlung in Regress genommen werden kann. Und damit ist ausschließlich sein Privatvermögen gemeint.
Weiterhin werden wir noch ausführlich über angemessene Honorare für ambulante Behandlungen, ambulante Operationen und stationäre Leistungen schreiben.
Ohne diese Punkte weiter ausgeführt zu haben ist klar, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung keine Entscheidung der monetären Ersparnis ist, sondern vielmehr eine Entscheidung darüber, wie ich im Krankheitsfall behandelt und versorgt werden möchte.
Stellen Sie sich jetzt immer noch die Frage ob gesetzlich oder privat?
Neu für die Besucher auf PKV München
Wir haben für die Besucher unserer Seite einen neune Service eingerichtet. Im rechten Menü finden Interessenten der privaten Krankenversicherung (PKV) und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Rubrik Downloads. Hier können sie viele nötige Dokumente rund um das Thema Maklerberatung oder den Wechsel in eine günstigere und / oder leistungsstärkere private Krankenversicherung (PKV) downloaden. Weiterhin finden sie eine Musterkündigung und einen Antrag auf Aufnahme in die HEK Hanseatische Ersatzkasse.
Informieren Sie sich auch gleich zum Thema: "Was ist eine Versicherungsmakler"!
Vielen versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung droht die Vollstreckung!
Nach Medienberichten planen die DAK, City BKK und weitere gesetzliche Krankenkassen die Vollstreckung der säumigen Zusatzbeiträge durch die Hauptzollämter. Alleine bei der DAK soll es nach deren Aussage 220.000 Mitglieder betreffen, die den Zusatzbeitrag von acht Euro mtl. noch nicht bezahlt haben.
Wir empfehlen Ihnen auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu vergleichen und gegebenenfalls in eine beitragsstabilere Krankenkasse, wie z.B. die HEK zu wechseln.
Antrag und Musterkündigung finden Sie unter Download.
Fusion zweier Krankenkassen (GKV)
Nach Medienberichten wie z.B. der Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf die Leipziger Abendzeitung planen die beiden gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Techniker und die aus der Fusion der Allianz BKK und KKH hervorgegangene KKH-Allianz einen Zusammenschluss. Die Aufsichtsgremien der beiden Krankenkassen würden sich im März beraten, wobei sich die Vorstände schon einig wären.
Ein möglicher Grund könnte die Erhebung von Zuatzbeiträgen sein. So hat die KKH-Allianz laut Berichten bereits ca. 190.000 Mitglieder verloren, währenddessen die Techniker und die Barmer GEK starke zuwächse hatten.
Erleichterung für Eltern in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherte Eltern, die während der Elternzeit einer Teilzeibeschäftigung nachgehe und dabei unter die Pflichtversichertengrenze von 49500,- Euro (2011) verdienen, können sich in dieser Zeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb einer Frist von drei Monaten befreien lassen. Gestellt werden muss der Antrag bei der Krankenversicherung, wo die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Dies gilt ab 31.12.2010 auch für Eltern, die im Anschluss an die Elternzeit einer Teilzeibeschäftigung nachgehen, das bei Vollbeschäftigung ein Einkommen oberhalb der Pflichtversichertengrenze ergeben würde. Die Arbeitszeit darf dabei maximal die Hälfte einer Regulären Vollbeschäftigung entsprechen. Eine zusätzlich Voraussetzung ist, dass der/die Versicherte die Pflichtversichertengrenze schon seit mindestens fünf Jahren überschritten hat und versicherungfrei war, dabei wird die Elternzeit angerechnet. Unwesentlich ist, ob der/die Versicherte dabei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privat in der PKV versichert war.





