Pflegezusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Ähnlich wie bei einer Privaten Krankenversicherung weise ich meine Kunden in der Beratung einer Krankenzusatzversicherung auf die klaffende Lücke im Pflegefall hin. Es gibt zwar gesetzlich geregelt eine Pflegepflichtversicherung in der Privaten Krankenversicherung sowie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, doch deckt diese lange nicht den notwenigen finanziellen Bedarf.
Pauschal gesagt deckt die Pflegepflichtversicherung gerade einmal die Hälfte der Kosten, die in Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3 anfallen. Ein Vollpflegeplatz kostet im Durchschnitt 3000 - 3500 Euro im Monat. Maximal werden 1550,- Euro Pflegekosten übernommen. Die Unterbringungskosten und Verpflegungskosten zum Beispiel müssen selber getragen werden.
Generell gilt die Faustformel mindesten 50,- Euro Pflegetagegeld ab mindestens Pflegestufe 2 abzusichern. Die Kosten sind dabei von der Versicherten Pflegestufe und der gewählten Gersellschaft abhängig.
Mehr zum Thema Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung finden Sie in unserem PKV Ratgeber.











