Krankenzusatzversicherung
Gesetzlich Pflichtversicherte oder aber auch sich freiwillig in der gesetzlichen Versicherung befindenden Personen haben die Möglichkeit, privat die Lücken der GKV mit Hilfe einer Krankenzusatzversicherung zu schließen. Generell teilt man die Krankenzusatzversicherung in die drei Bereiche Krankenversicherung ambulant, Krankenversicherung Krankenhaus und Zahnzusatzversicherung ein. Zu den weiteren und auch wichtigen Zusatzversicherungen zählt man die Krankentagegeldabsicherung und die Pflegeversicherung.
Wie bei jeder privaten Krankenversicherung gibt es auch hier viele Fallstricke. Die Bandbreite an Tarifen ist sehr groß und jeder Krankenzusatzversicherung braucht eine bestimmte Mindestqualität um spätere teure Überraschungen zu vermeiden.
Betriebliche Krankenversicherung
Die Betriebliche Krankenversicherung hingegen bietet den Arbeitgebern potential, seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Vorsorge in Form einer sogenannten "sozialversicherungsfreien Sachleistung" bis maximal 44 Euro pro Monat zu ermöglichen. Es bietet sich auch hier das gesamte Spektrum der Krankenzusatzversicherung an. Mittlerweile gibt es schon einige fertig ausgearbeitete Pakete für Arbeitgeber. Aber auch hier gilt: Achten Sie genau auf die Leistungen. Die Unterschiede sind teilweise enorm.












